Hallo Leute,
hänge gerade im Steuerrecht fest. Gibt es da draußen jemanden, der sich damit auskennt?
Wenn das Vertragsverhältnis zwischen Steuerberater (StG) und Auftraggeber beendet ist, wie weit geht der Anspruch des Auftraggebers Herausgabe aller Unterlagen zu verlangen? Habe bisher nur § 66 StBerG gefunden. Ansonsten allgemeine Regeln aus dem BGB (§§ 675 u. ä.). Kann der Auftraggeber über diese (oder wenn nein ggf. über eine andere Norm) auch die Arbeitsgänge (Journale, vom StB erstellte Listen u.ä.) vom StB herausverlangen?
Wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte??
Gruß
themis
Steuerrecht -Beendigung des Auftragsverhältnisses Herausgabepflicht?
Moderator: Verwaltung
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Danke, fleißiger Schreiber. Du bist echt schnell!!!
Das Urteil bestätigt zumindest schon mal, was ich bisher rausgefunden habe. Wahrscheinlich erschöpft sich ein Anspruch auf Herausgabe tatsächlich im Auftragsverhältnis i. S. d. §§ 675 I, 667 BGB.
Sollten Dir weitere Infos über den Weg laufen ... Du weißt ja wo Du mich findest. Nochmals vielen Dank.
Gruß
themis
Das Urteil bestätigt zumindest schon mal, was ich bisher rausgefunden habe. Wahrscheinlich erschöpft sich ein Anspruch auf Herausgabe tatsächlich im Auftragsverhältnis i. S. d. §§ 675 I, 667 BGB.
Sollten Dir weitere Infos über den Weg laufen ... Du weißt ja wo Du mich findest. Nochmals vielen Dank.
Gruß
themis