Rep

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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egal
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Beitrag von egal »

cliffhanger hat geschrieben:Wer jetzt? Ich?
Nein, 3. Semester wäre zu früh gewesen.
Nein, wieso sollte er dich loben :D

Ich glaube er meint Jasemine, die nach dem 3.Semester scheinfrei war
Tequila hat folgendes geschrieben:
Schwierig, ich versuche nach dem 4. Semester scheinfrei zu sein,...

Das schafft man in der Regel, mit Glück - wie ich - auch schon nach dem dritten Semester. Also mit dem Grundtstudium kann man bis dahin fertig sein.
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Olli
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Beitrag von Olli »

egal hat geschrieben:Nein, wieso sollte er dich loben :D
Qualität. Und so... :D
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
egal
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Beitrag von egal »

cliffhanger hat geschrieben:
egal hat geschrieben:Nein, wieso sollte er dich loben :D
Qualität. Und so... :D
Da hast du auch wieder recht...

Jasemine hat geschrieben:
egal hat geschrieben:
Jasemine hat geschrieben:und zum anderen sind parallel noch die drei Vertiefungskurse (Klausuren Hauptstudium) zu schreiben, wo es teilweise richtig anspruchsvoll ist.
Was ist denn das?
Die Klausuren im Hauptstudium noch neuer Studienordnung in NRW. Die ehemaligen "Großen Übungen" - jetzt "Vertiefungskurs(e)"
Wenn man die aber bestehen muss, dann warst du ja quasi nicht scheinfrei.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Jasemine hat geschrieben: Die Klausuren im Hauptstudium noch neuer Studienordnung in NRW. Die ehemaligen "Großen Übungen" - jetzt "Vertiefungskurs(e)"
Bei uns heiße die immer noch "Übungen", nur bekommt man nach neuer StudO darin nur ein Teilzeugnis. Und diese Übungen machen doch fast das Gesamte Hauptsstudium aus. Also scheinfrei warst du dann aber noch lange nicht. ;) Hattest dann ja "nur" deine Zwischenprüfung nach dem 3. Semester geschafft.

edit: sorry, hatte grad gesehen, dass du geschrieben hattest, dass man nach dem 3. Sem. mit dem Grundstudium fertig sein kann.
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Baron
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Beitrag von Baron »

1. am ende des fünften semesters.

2. nebenbei nix gemacht. also nur rep.

3. examensklausurenkurs in dem halben jahr zwischen rep und examen gemacht.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Baron von Igidor hat geschrieben:1. am ende des fünften semesters.
so früh???????
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Baron
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Beitrag von Baron »

JuraStudentin 84 hat geschrieben:
Baron von Igidor hat geschrieben:1. am ende des fünften semesters.
so früh???????
wenn man den freischuss machen will, dann bleibt einem ja nix anderes übrig.

2 monate vom fünften semester, das ganze sechste und fast das ganze siebte semester rep. dann 6 monate selber wiederholen und fertig zum examen antreten :)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

so früh???????
Habe ich auch gemacht! Ging nach alter Ordnung auch ganz gut! Nach der neuen ist es aber wohl nicht mehr so einfach...
Deshalb:
Aber es ist eine knappe Sache, im Zweifel lasse ich den Freischuss sein. Zur Zeit arbeite ich aber konsequent darauf hin, man wird sehen
Hört sich das, aus meiner Sicht, am Vernünftigsten an! Durch den Schwerpunktbereich ist es mit dem Rep-Besuch nicht so einfach! Auf keinen Fall würde ich den Schwerpunktbereicht + Rep parallel machen, daher finde ich Tequilas Vorgehen am Sinnvollsten! Freischuss ist nicht alles - was zählt ist ein ordentliches Examen!
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Beitrag von LieschenMueller »

Stimmt, nach der alten Studienordnung konnte man ganz gut nach dem 5.Semester scheinfrei sein, war bei mir und vielen Kommilitonen auch so. Ich wollte ursprünglich auch direkt nach Rep-Ende, also nach dem 7. Semester den Freischuss schreiben. Mittlerweile bin ich aber mehr als froh, noch ein halbes Jahr mehr Zeit zu haben.

Ich kenne mich mit dem Schwerpunktbereich nicht wirklich gut aus, denke aber auch, dass es besser ist, den vor dem Rep abzuhaken. Bei mir haben einige Leute im Rep noch Scheine gemacht und konnten sich daher natürlich nicht 100% auf den Stoff konzentrieren, der gerade dort durchgenommen wurde.
"Ich weiß nur das, was wir wissen. Ob ich alles weiß, was wir wissen weiß ich auch nicht, aber ich weiß natürlich, niemand von uns weiß etwas was er nicht weiß." (Dr. W. Schäuble)
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Beitrag von BuggerT »

Nach neuer Studienordnung ist es wirklich nicht leicht. Ich denke, Rep im 7.-8. und dann Freischuss ist noch möglich. 6 Monate nach Rep selbst lernen und wiederholen halte ich aber für kaum machbar. Nach dem 5. ins Rep könnte ich mir jetzt nicht vorstellen.

Vorteil ist in Bayern etwa eine FFA o.ä. Dann kann man sich ein Semester länger Zeit lassen, da der Freischuss auch nach dem 9. möglich ist. Allerdings darf man den Zeitaufwand nicht unterschätzen. Mit den 16 SWS ist es nicht getan. Ich hab sie letztlich nicht durchgezogen; kostete mir zu viel Zeit!


grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Was haltet ihr denn dann von der Idee, damit man den Freischuss doch noch irgendwie schafft, dass man nach den Klausuren des Hauptstudiums (wo man eigentlich mit dem Schwerpunktbereich gehen würde) ins Rep geht, das Examen macht (dann mit der Möglichkeit des Freischusses weil man das ja alles noch vor dem 9. Semester schafft) und dann danach den Schwerpunktbereich belegt?

Schwerpunktbereich und Rep parallel kann ich eigentlich nicht empfehlen.
Ich weiß nicht, ob mir der Freischuss es wert ist (nur davon hängt das ab!). Aber wenn er mir es wert wäre gäbe es für mich die oben beschriebene Möglichkeit des Tauschens.
egal
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Beitrag von egal »

Jasemine hat geschrieben:Was haltet ihr denn dann von der Idee, damit man den Freischuss doch noch irgendwie schafft, dass man nach den Klausuren des Hauptstudiums (wo man eigentlich mit dem Schwerpunktbereich gehen würde) ins Rep geht, das Examen macht (dann mit der Möglichkeit des Freischusses weil man das ja alles noch vor dem 9. Semester schafft) und dann danach den Schwerpunktbereich belegt?
In der Tübinger Broschüre steht:
Das Schwerpunktstudium muss bei erstmaliger Teilnahme an der Ersten juristischen
Prüfung spätestens 6 Monate nach Abschluss des schriftlichen Teils der
Staatsprüfung beendet sein, § 33 Abs. 1 JAPrO. Bis zu diesem Zeitpunkt nicht
erbrachte Prüfungsleistungen im Schwerpunktbereich werden mit der Note ungenügend
(0 Punkte) gewertet.
Wobei es aber anscheind aufgrund der prüfungstermine überhaupt nicht möglich sein soll, den Schwerpunkt nach dem Examen zu machen
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

egal hat geschrieben:In der Tübinger Broschüre steht
Was ist das?
Wobei es aber anscheind aufgrund der prüfungstermine überhaupt nicht möglich sein soll, den Schwerpunkt nach dem Examen zu machen
In NRW schon, gehen würde das. Frage ist nur, was ihr von so einem Weg haltet.
Christoph
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Beitrag von Christoph »

Jasemine hat geschrieben:
egal hat geschrieben:In der Tübinger Broschüre steht
Was ist das?
Wobei es aber anscheind aufgrund der prüfungstermine überhaupt nicht möglich sein soll, den Schwerpunkt nach dem Examen zu machen
In NRW schon, gehen würde das. Frage ist nur, was ihr von so einem Weg haltet.
http://www.uni-koeln.de/jur-fak/www/_do ... udiums.pdf

Hatte ich heute schon mal gepostet, wird wohl nicht empfohlen. [/url]
egal
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Beitrag von egal »

Jasemine hat geschrieben:
egal hat geschrieben:In der Tübinger Broschüre steht
Was ist das?
Das ist einfach ein Heftchen der Uni Tübingen über das Schwerpunktstudium in Tübingen, und da steht das eben drin.
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