Erste Klausur: Staatsorganisationsrecht

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Fluffy
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Erste Klausur: Staatsorganisationsrecht

Beitrag von Fluffy »

Ich schreibe demnächst meine erste Ö-Rechts-Klausur und habe gerade - nachdem ich dachte ich sei gut vorbereitet - durch Zufall eine ältere Klausur von meinem Prof von einer anderen Uni gefunden (nehmen Prof eventuell auch die selbe Klausur nochmal?), nach derer Betrachtung ich mittlerweile das Gefühl habe, dass die Klausur doch nicht ganz so einfach werden könnte wie ich anfangs dachte. :-k

Im Fall äußert sich der Bundespräsident im Rahmen seiner Rede negativ über die Bundesregierung. Die Bundesregierung ist empört und der Meinung die Rede bedürfte der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler. Der Bundespräsident hält dies nicht für erforderlich und beruft sich auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit.

1. Hat der Bundespräsident gegen das Grundgesetz verstossen ?
2. Könnte die Bundesregierung die Verfassungswidrigkeit einer Rede des Bundespräsidenten vor dem BVerfGG feststellen lassen ? Prüfen Sie ausschließlich die Zulässigkeit eines solchen Verfahrens, und zwar in Stichworten.


Aufgabe 2 wurde dann halt in Stichpunkte gelöst. Wie sieht das mit Aufgabe 1 aus ? In der Lösung wurde halt "diskutiert" und "gegeneinander abgewägt" was gelten könnte, aber kein Verfahren "runtergerattert" (also kein Organstreitverfahren oder abstrakten Normenkontrolle - warum nicht?). Gibt es für so eine Frage denn auch einen Ablauf oder wird da einfach nur Schritt für Schritt ausgelegt, definiert und begründet (auch ohne Unterpunkte/Überschriften) - praktisch ohne diese Schematik wie es bei Organ-Streit-Verfahren/abstrakter Normenkontrolle der Fall ist ?
Zuletzt geändert von Fluffy am Samstag 28. Januar 2006, 17:10, insgesamt 1-mal geändert.
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

(nehmen Prof eventuell auch die selbe Klausur nochmal?)
Also für die Uni Bremen gilt:
JA! In regelmäßigen Abständen!
Fluffy
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Beitrag von Fluffy »

bilguer hat geschrieben:
(nehmen Prof eventuell auch die selbe Klausur nochmal?)
Also für die Uni Bremen gilt:
JA! In regelmäßigen Abständen!
=D> Wär nicht schlecht wenn es in meiner Klausur auch so wäre. ;)


bei der ersten Frage müsste man doch eigentlich eine abstrakte Normenkontrolle durchzuführen - oder sehe ich das falsch ??? Mich irritiert diese Lösung total...einfach nur ein Fliesstext, 2 Absätze drin, fertig..und das soll die Lösung sein. Vom Aufbau erinnert es mich an nen Deutschaufsatz...oder hab ich irgendwas grundlegendes nicht/falsch verstanden was diese Klausurbearbeitung angeht ???
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also zur Aufgabe 1: Ich würde ersteinmal in Art. 58 GG nachschauen. Dort steht, wann eine Gegenzeichnung zu erfolgen hat.
Das würde ich hier ganz klar verneinen, da der Bundespräsident hier seine Meinung darlegt.
Art. 5 I iVm. Art. 56 GG. Den Art. 56 würde ich dann halt als Argumentationsstütze nehmen, sowohl für pro-als auch contra-Argumentation.

Und zu Frage 2: Art. 61 iVm. mit den einschlägigen Normen im BVerfGG.
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Baron
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Beitrag von Baron »

nehmen Prof eventuell auch die selbe Klausur nochmal?
ja kann schon passieren.
Prüfen Sie ausschließlich die Zulässigkeit eines solchen Verfahrens, und zwar in Stichworten
wie krass.... hab sowas noch nie gehört, dass man irgendetwas in stichworten prüfen soll.
bei der ersten Frage müsste man doch eigentlich eine abstrakte Normenkontrolle durchzuführen - oder sehe ich das falsch ???
um welche norm solls denn gehen ?
Und zu Frage 2: Art. 61 iVm. mit den einschlägigen Normen im BVerfGG.
naja..... vorsätzlich ?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@Baron

Die Ausgangsfrage bei 2 lautet, ob ein Prüfung durch das BVerfG überhaupt möglich ist. Und das ist gem. Art 61 prinzipiell möglich, dürfte hier allerdings mangels Vorsatz ausscheiden.
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Olli
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Beitrag von Olli »

Baron von Igidor hat geschrieben:
Prüfen Sie ausschließlich die Zulässigkeit eines solchen Verfahrens, und zwar in Stichworten
wie krass.... hab sowas noch nie gehört, dass man irgendetwas in stichworten prüfen soll.
Dann frag mal BWLer... :D
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
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Baron
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Beitrag von Baron »

cliffhanger hat geschrieben:
Baron von Igidor hat geschrieben:
Prüfen Sie ausschließlich die Zulässigkeit eines solchen Verfahrens, und zwar in Stichworten
wie krass.... hab sowas noch nie gehört, dass man irgendetwas in stichworten prüfen soll.
Dann frag mal BWLer... :D
ich meinte : bei einem gescheiten studium hab ich von sowas noch nie gehört.
Fluffy
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Beitrag von Fluffy »

Hmm, danke für eure Antworten...also die Klausur hat der Prof im Sommersemester 2004 in Hamburg geschrieben und uns genannt dass wir uns die ja mal angucken könnten.

Hier könnt ihr sie euch angucken (Verwaister Link http://www.jura.uni-hamburg.de/personen/schuler-harms/20040826101736.doc automatisch entfernt)

Ein ehemaliger Bekannter hat die damals auch mitgeschrieben. Die Lösung wie sie da unter den Aufgaben ist ist auch schon die richtige, komplette Lösung...ganz ehrlich:Ich fühl mich grad wieder sehr dumm und wenn sowas drankommt...irgendwie hät ich das GANZ ANDERS gemacht (die Frage ob der Bundespräsident gegen das GG verstoßen hat-hätte da irgendwie mit Normenkontrolle oder so angefangen aber so wie das da ist....leuchtet mir immer noch nicht ein was das da sein soll dieser Text ohne Überschriften o.ä.). Haben die da nur die Begründetheit geprüft ???
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Keine Angst. Staatsorganisationsrecht ist halt ziemlich "abstrakt". Da geht es nur um das argumentieren. wenn man nix weiss, dann einfach hinschreiben was einem in den Sinn kommt, oftmals stimmt das dann auch.
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dionysos
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Re: Erste Klausur: Staatsorganisationsrecht

Beitrag von dionysos »

Fluffy hat geschrieben:(nehmen Prof eventuell auch die selbe Klausur nochmal?)
Ein Freiburger PD hat das vor kurzem gemacht, und hat sich deshalb unerträglichen Hass zugezogen, weil eine hoch zweistellige Lösung ebendieser Klausur in der Fachschaft als Musterklausur zu haben war, und sich eine Reihe Leute diese auch angeschaut haben.

Ergebnis: 5 x 17 und 1 x 18 Punkte (neben 29 x 0 Punkten!). Der PD besteht darauf, dass alles so war wie immer: die, die auch sonst exzellente Leistungen bringen, waren auch diesmal gut. Es gebe also nichts zu beanstanden...

Das nur so am Rande, weil du gerade das Nochmalstellen von Klausuren angesprochen hast...
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