Die verhassten Begriffe
hab ich das jetzt so richtig verstanden ? ich versuche dieses Zeug seit 2 Jahren zu verstehen
ein präventives Verbotmit mit Genehmigungsvorbehalt ist doch eine gebunde Entscheidung der Behörde ?
D.h. bei Vorliegen der gesetzlichen Vorrausetzungen hat die Behörde die Erlaubnis / Genehmigung zu erteilen.
D.h. Es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung ?
-----------------------------------------------------------
--> Im Unterschied dazu besteht beim repressiven Verbot kein Anspruch, d.h. die Behörde hat Ermessen ob sie vom Verbot befreit oder nicht ?
--> Ein Anspruch bestünde dann beim repressivem Verbot nur wenn das Ermessen der Behörde auf 0 reduziert ist ?
Fallen jemandem noch wesentliche Unterschiede ein, die noch dazugehören ?
Verbot repressiv / präventiv
Moderator: Verwaltung
-
- Super Power User
- Beiträge: 1168
- Registriert: Montag 14. Juni 2004, 12:46
- Elandee
- Super Power User
- Beiträge: 967
- Registriert: Samstag 19. November 2005, 01:35
- Ausbildungslevel: RRef