Verbot repressiv / präventiv

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Kadet
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Verbot repressiv / präventiv

Beitrag von Kadet »

Die verhassten Begriffe :D
hab ich das jetzt so richtig verstanden ? ich versuche dieses Zeug seit 2 Jahren zu verstehen :D


ein präventives Verbotmit mit Genehmigungsvorbehalt ist doch eine gebunde Entscheidung der Behörde ?
D.h. bei Vorliegen der gesetzlichen Vorrausetzungen hat die Behörde die Erlaubnis / Genehmigung zu erteilen.

D.h. Es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung ?

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--> Im Unterschied dazu besteht beim repressiven Verbot kein Anspruch, d.h. die Behörde hat Ermessen ob sie vom Verbot befreit oder nicht ?

--> Ein Anspruch bestünde dann beim repressivem Verbot nur wenn das Ermessen der Behörde auf 0 reduziert ist ?



Fallen jemandem noch wesentliche Unterschiede ein, die noch dazugehören ?
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Elandee
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Beitrag von Elandee »

Ja, das würde ich auch so sehen.
Es liegt wohl einerseits der Gedanke zugrunde: "Tätigkeit erlaubt, aber genehmigungspflichtig" (z.B. Bauen). Andererseits: "Tätigkeit verboten, aber ausnahmsweise erlaubt" (z.B. Störende Aktivitäten an Sonn- und Feiertagen).
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