[Common Law] Was genau ist Consideration?

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Christoph
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[Common Law] Was genau ist Consideration?

Beitrag von Christoph »

Kann einer von euch mir vielleicht erklären, was genau eine Consideration im amerikanischen Law of Contracts darstellt? Irgendwie werd ich aus meinen Unterlagen und dem A/S Skript nicht schlau. Ich hab hier stehen:
Consideration is a legal concept which requires something of ‘value’ to be exchanged between the parties before a valid contract is formed. Therefore, a contract cannot exist without consideration being given by both sides.
Meint "something of value", dass in jedem Fall materielle Güter ausgetauscht werden müssen? Aber wenn der Schuldner zu Teilleistungen nicht berechtigt ist, dann würden doch immer consideration und performance zusammen fallen, oder?
Gelöschter Nutzer

Re: [Common Law] Was genau ist Consideration?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

marlin4 hat geschrieben:
Consideration is a legal concept which requires something of ‘value’ to be exchanged between the parties before a valid contract is formed. Therefore, a contract cannot exist without consideration being given by both sides.
Meint "something of value", dass in jedem Fall materielle Güter ausgetauscht werden müssen?
Hallo,

das 'value' bezieht sich m.E. nicht auf das 'something', sondern es geht darum, dass man sich eines Austausches von irgendwas bewusst ist. In etwa wie "Willenserklärung" (wovon da 2 übereinstimmen müssen) - im Gegensatz zu einer rein zufälligen Reaktion ohne das Bewusstsein, sich zu irgendwas zu verpflichten (->Rechtsbindungswille).

LG Carola
Christoph
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Re: [Common Law] Was genau ist Consideration?

Beitrag von Christoph »

CarolaC. hat geschrieben:das 'value' bezieht sich m.E. nicht auf das 'something', sondern es geht darum, dass man sich eines Austausches von irgendwas bewusst ist. In etwa wie "Willenserklärung" (wovon da 2 übereinstimmen müssen) - im Gegensatz zu einer rein zufälligen Reaktion ohne das Bewusstsein, sich zu irgendwas zu verpflichten (->Rechtsbindungswille).
Hm, ich dachte, das wäre als Defense unter dem Oberbegriff "Lack of Capacity" erfasst. Zudem erschließt sich mir der Sinn des Instituts dann nicht wirklich, wenn es um eine materielle Voraussetzung geht. Ich hatte das bisher als formelle Voraussetzung zur Steigerung der Rechtssicherheit aufgefasst. Kann aber gut sein, dass ich mich irre.

Jedenfalls passt das aber irgendwie nicht zu den Ausführungen im A/S Skript:
A promise is supported by consideration if:

- The promise is given as part of a "bargain"; that is, the promisor makes his promise in exchange for the promisee's giving of value.
- The promisee gives up something of value, or circumscribes his liberty in some way (ie he suffers a legal detriment)
"Giving of value" hört sich für mich irgendwie nach dem Ausführen der Leistung an. Aber das kann doch nicht sein, dass ein Leistungsaustausch Voraussetzung zur ursprünglichen Wirksamkeit des Vertrages ist, oder!?
Christoph
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Beitrag von Christoph »

Ok, ich glaub jetzt hab ich's verstanden:
Bucher ZEuP 99, 399ff. hat geschrieben:Consideration könnte von seiner Wortgeschichte her umschrieben werden als das, was jemand als rechtfertigenden Anlass in Betracht zieht, wenn er das Versprechen einer vertraglichen Leistung abgibt. Nur Leistungsversprechen, welche sich auf eine so verstandene Consideration stützen können, sind überhaupt rechtlich verbindlich. [...] Eine für kontinentalen Geschmack besonders nachteilige Konsequenz [...] ist die traditionelle Auffassung, dass damit bindende Offerten ausgeschlossen werden
Hürten, Das Erfordernis der Gegenleistung (consideration) im englischen Vertragsrecht hat geschrieben: [...] setzt das englische Recht voraus, dass die Vertragsparteien neben der Willensübereinkunft zumindest nominell jeweils Vertragsleistungen erbringen. Die Lehre von der jeweils erforderlichen Gegenleistung (doctrine of consideration) ist ein objektives Beurteilungskriterium zur Ermittlung der Seriosität für die durch die Parteien erstrebte Vertragsbindung. Die Seriosität kann bei Fehlen einer Gegenleistung jedoch auch durch die Einhaltung spezieller Formvorschriften bekundet werden. Allerdings sind wegen der doctrine of consideration insbesondere unentgeltlich Verträge, die formlos oder lediglich privatschriftlich abgeschlossen werden, nach englischem Recht nicht durchsetzbar.
Pseudonym
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Beitrag von Pseudonym »

Zur Ergänzung:
im anglo-amerikanischen Recht ist es auch nicht möglich, ein bindendes Angebot abzugeben, es sei denn, der Vertragspartner hat sich dieses durch eine consideration "erkauft" oder es wurde beglaubigt.

In Deutschland hingegen ist ein Widerruf bekanntlich nur bis zum Zugang des Angebots möglich ist.

Die consideration braucht jedoch keinen besonderen Wert haben, insbesondere kommt es nicht auf die Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung an.
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