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Volksverhetzung-Sachverhalt...

Verfasst: Dienstag 31. Januar 2006, 18:40
von Maik84
Hallo!
Vorab: Es ist keine Hausarbeit,sondern ein AG-Fall. Nachdem neulich schon ein R Auschwitz im Internet von einem US-Server aus geleugnet hatte, nun dieser Sachverhalt - es scheint ein beliebtes Thema zu sein - bisher dachte ich, daß derartige Tatbestände in der Ausbildung kaum eine Rolle spielen.

Folgender Sachverhalt:

Rechtsextremist R hat im Jahre 2003 Musik mit volksverhetzenden und zu Straftaten aufrufenden Texten eingespielt und eingesungen. Die Musik wird seit dem auf CDs im Internet von Dritten aus dem Ausland zum Kauf angeboten und kann auch heruntergeladen werden. Es fanden Hausdurchsuchungen bei R statt, bei denen Musikequipment beschlagnahmt wurde. Nach intensiven Ermittlungen konnte nicht nachgewiesen werden, ob und wie R am Vertrieb der CDs beteiligt ist und wie genau die Aufnahmen realisiert wurden.

Im November 2005 werden in Bundesland H, in welchem R wohnt, vermehrt Ausländer angegriffen und verletzt. Bei Hausdurchsuchungen wurden auch Cds des R bei den Tätern gefunden.

Strafbarkeit des R?


Soweit würde ich §§ 111 und 130 StGB prüfen wollen. Jedoch kommt mir das alles sehr schwammig vor: Wo ist denn bitte der Kausalzusammenhang zwischen den Taten der Faschos in H und den CDs des R? Ich bin mir etwas unsicher, ob man das einfach so "annehmen" kann..? Das würde ja für den R ein unkalkulierbares Risiko bedeuten, was der Rechtsklarheit und dem Bestimmtheitsgebot entgegenstünde. Außerdem wurden die Taten so lange nach der CD-Aufnahme begangen, daß es nach einem Ausschluß der objektiven Zurechenbarkeit aussieht. Aber einfach ablehnen finde ich auch billig, da man ihm ja schon eine Mitverantwortung a la "geistiger Brandstifter" zusprechen kann. Ideen?


Dann der § 130. "In einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören." Meiner Meinung nach geht das am Sachverhalt vorbei: Hätte R auf einer Versammlung, oder irgendwie öffentlich gehandelt, würde ich es einsehen. Jedoch wurden die CDs ja ausdrücklich von Dritten verbreitet. Oder kann man als Parallelwertung in der Laiensphäre dem R vorwerfen, er hätte vorsätzlich bezüglich ebendieser Verbreitung durch dritte gehandelt? Aber käme das nicht einer (verbotenen) Analogie gleich, weil eben die Art, in der R die Aufnahmen als solche tätigte, den öffentlichen Frieden gerade nicht stört? Selbiges gilt dann wohl für § 111 Abs. 2, oder?

Und was spielen die Jahre für eine Rolle hinsichtlich der Reform des § 130 oder ist das unerheblich? Oder will der Aufgabensteller auf eine Gesetzeslücke hinaus, sodaß R freizusprechen ist?

In meiner Lösung werde ich R jedenfalls wegen versuchtem § 111 Abs. 1 schuldig stellen und bezüglich dem Problem der "Erfüllungsgehilfen" in Form der Dritten bin ich unschlüssig... sowohl bei § 111 Abs. 2 als auch bei § 130...

Re: Volksverhetzung-Sachverhalt...

Verfasst: Freitag 10. März 2017, 07:03
von famulus
:lmao:

Re: Volksverhetzung-Sachverhalt...

Verfasst: Sonntag 12. März 2017, 15:16
von StudiVader315226
Es gab doch im Mai 2005 erhebliche Gesetzesänderungen bei §130 - Neuschaffung des Abs. IV...
Vielleicht will der SV-Ersteller (auch?) darauf hinaus?

Re: Volksverhetzung-Sachverhalt...

Verfasst: Sonntag 12. März 2017, 15:34
von Tibor
Der Fred ist 11 Jahre alt!

Re: Volksverhetzung-Sachverhalt...

Verfasst: Sonntag 12. März 2017, 16:09
von Parabellum
famulus hat geschrieben::lmao:
Super. :)

Re: Volksverhetzung-Sachverhalt...

Verfasst: Sonntag 12. März 2017, 16:10
von Parabellum
Tibor hat geschrieben:Der Fred ist 11 Jahre alt!
Was wohl aus dem Threadersteller geworden ist?

Re: Volksverhetzung-Sachverhalt...

Verfasst: Sonntag 12. März 2017, 18:11
von [enigma]
Parabellum hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Der Fred ist 11 Jahre alt!
Was wohl aus dem Threadersteller geworden ist?
Zumindest vorübergehend Richter?

EDIT: Das sollte eigentlich ein Witz sein. Beim zweiten Lesen: OMFG :eeeek: =D>

Re: Volksverhetzung-Sachverhalt...

Verfasst: Sonntag 12. März 2017, 18:17
von Vorkriegsjugend
Und jetzt erfolgreicher Doktorand. Gut, dass das damals nur ein AG-Fall war, sowas kann einem im späteren Berufsleben ja durchaus mal auf die Füße fallen.

Re: Volksverhetzung-Sachverhalt...

Verfasst: Sonntag 12. März 2017, 19:49
von Tobias__21
Famulus: =D> =D>

Re: Volksverhetzung-Sachverhalt...

Verfasst: Sonntag 12. März 2017, 21:04
von Kasimir
:eeeek: :eeeek: :eeeek: :eeeek:

Krass. Ohne Skrupel.