§ 105 I HGB: Begriff "offen"

ArbeitsR, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Grundlagenfächer, InternetR, Steuer- und SteuerstrafR, Wirtschafts- und WettbewerbsR sowie sonstige Nebengebiete

Moderator: Verwaltung

Antworten
Lacan
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1896
Registriert: Sonntag 20. November 2005, 17:04
Ausbildungslevel: RA

§ 105 I HGB: Begriff "offen"

Beitrag von Lacan »

Was genau bedeutet bei der OHG gem. § 105 I HGB der Begriff "offen"?
Vernunft – ein anderer Ausdruck für Ahnungslosigkeit in Bezug auf Widersprüche zwischen Zwecken und Mitteln (Luhmann)
Gelöschter Nutzer

Re: § 105 I HGB: Begriff "offen"

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Lacan hat geschrieben:Was genau bedeutet bei der OHG gem. § 105 I HGB der Begriff "offen"?
Ist als Gegensatz zur "stillen" Beteiligung zu verstehen.
Lacan
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1896
Registriert: Sonntag 20. November 2005, 17:04
Ausbildungslevel: RA

Re: § 105 I HGB: Begriff "offen"

Beitrag von Lacan »

Manolaw hat geschrieben:Ist als Gegensatz zur "stillen" Beteiligung zu verstehen.
das macht Sinn. also vielleicht die Unterscheidung "offen/verdeckt"? Was für Anforderungen werden an die "Offenheit" gestellt, die den stillen Gesellschafter nicht treffen?
Vernunft – ein anderer Ausdruck für Ahnungslosigkeit in Bezug auf Widersprüche zwischen Zwecken und Mitteln (Luhmann)
Gelöschter Nutzer

Re: § 105 I HGB: Begriff "offen"

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Lacan hat geschrieben:
Manolaw hat geschrieben:Ist als Gegensatz zur "stillen" Beteiligung zu verstehen.
das macht Sinn. also vielleicht die Unterscheidung "offen/verdeckt"? Was für Anforderungen werden an die "Offenheit" gestellt, die den stillen Gesellschafter nicht treffen?
Die OHG ist firmenpflichtig. Die stille Beteiligung ist nur eine Innengesellschaft, nichtmal eine Handelsgesellschaft. Sie ähnelt eher dem Darlehen.
Lacan
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1896
Registriert: Sonntag 20. November 2005, 17:04
Ausbildungslevel: RA

Re: § 105 I HGB: Begriff "offen"

Beitrag von Lacan »

Manolaw hat geschrieben:Die OHG ist firmenpflichtig.
Der Begriff der Firmenpflicht, bedeutet er im Zusammenhang mit "offen" vielleicht, dass alle Gesellschafter auch unter dem Firmennamen auftreten müssen, wenn sie für die Gesellschaft auftreten?
Vernunft – ein anderer Ausdruck für Ahnungslosigkeit in Bezug auf Widersprüche zwischen Zwecken und Mitteln (Luhmann)
Benutzeravatar
Elandee
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 967
Registriert: Samstag 19. November 2005, 01:35
Ausbildungslevel: RRef

Beitrag von Elandee »

Die OHG ist eine Außengesellschaft, die stille Gesellschaft eine reine Innengesellschaft.

Mit anderen Worten: Eine Innengesellschaft besteht allein aus einem Schuldverhältnis zwischen den Gesellschaftern, bei den Außengesellschaften bilden die Gesellschafter eine selbst als rechtsfähig auftretende Gesamthandsgesellschaft. Der stille Gesellschafter ist also weniger Gesellschafter als Kapitalgeber, der als Hintermann seine Einlage dem Vordermann zur Verfügung stellt, damit (nur) letzterer mit dem Geld wirtschaftet. Insbesondere haftet der stille Hintermann nicht akzessorisch für die Verbindlichkeiten, die der Vordermann iR seines Gewerbes eingegangen ist.
Lacan
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1896
Registriert: Sonntag 20. November 2005, 17:04
Ausbildungslevel: RA

Beitrag von Lacan »

Elandee hat geschrieben:Die OHG ist eine Außengesellschaft, die stille Gesellschaft eine reine Innengesellschaft.

Mit anderen Worten: Eine Innengesellschaft besteht allein aus einem Schuldverhältnis zwischen den Gesellschaftern, bei den Außengesellschaften bilden die Gesellschafter eine selbst als rechtsfähig auftretende Gesamthandsgesellschaft. Der stille Gesellschafter ist also weniger Gesellschafter als Kapitalgeber, der als Hintermann seine Einlage dem Vordermann zur Verfügung stellt, damit (nur) letzterer mit dem Geld wirtschaftet. Insbesondere haftet der stille Hintermann nicht akzessorisch für die Verbindlichkeiten, die der Vordermann iR seines Gewerbes eingegangen ist.
Danke, aber das weiß ich ja auch, was eine OHG ausmacht oder wie diese definiert ist. Aber was bedeutet "offen" bzw. in welchen Zusammenhang ist der Begriff mit der von dir beschriebenen akzessorischen Haftung zu verstehen?
Vernunft – ein anderer Ausdruck für Ahnungslosigkeit in Bezug auf Widersprüche zwischen Zwecken und Mitteln (Luhmann)
Antworten