Entschuldigung für rechtmäßiges Verhalten

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Kadet
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Entschuldigung für rechtmäßiges Verhalten

Beitrag von Kadet »

Die dänische Regierung setzt sich zur Zeit ja damit auseinander, dass sie sich nicht für rechtmäßiges Verhalten ihrer Bürger gegenüber bestimmten islamischen Gepflogenheiten entschuldigen will.

Wie würde es bei uns aussehen ?
Angenommen die Bundesregierung entschuldigt sich gegenüber einem anderen Staat für rechtmäßiges Verhalten von deutschen Staatsbürgern oder juristischen Personen im Inland (Presse o.ä.).

Wäre dieser Akt mit Rechtsmitteln angreifbar ? Und wenn ja mit welchen
(ich überleg gerade so in Richtung examensproblem)

eine Entschuldigung wäre doch eher rein politischer Akt,
evt. Art. 20 III ? widersprüchliches Verhalten ?

Ich finde nicht so recht eine Klageart, bzw. mir fehlt ein Eingriff in ein subjektives Recht...



Es ist wohl irgendwie mit dem Problem der Warnungen der Regierung vor Prdoukten vergleichbar, nur hat man dabei zumindest einen mittelbaren Eingriff.

Kann man aber ohne diesen Eingriff in ein subjektives Recht irgendwie verhindern, dass die Regierung Sachen erklärt die materiell elementaren Verfassungswerten widerstreben ?



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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Nein!
Erst Pflicht dann Kür!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wieso ist das kein Eingriff in ein subjektives Recht? Schließlich wird doch auf diese Weise zumindest mittelbar ein Einfluss auf die Pressearbeit genommen. Da wird man je nach Intensität schauen müssen ob man da einen Eingriff herleiten kann.
Kadet
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Beitrag von Kadet »

intensiv ?

Hat denn die Entschuldigung gegenüber der Presse eine geradezu erdrückende Wirkung ?


Aber irgendwie ist da was drann, die Aktionen der Bundesregierung haben ja eine Art Vorbildfunktion, vielleicht dann doch mittelbar

wenn man sich genug quält
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