Die dänische Regierung setzt sich zur Zeit ja damit auseinander, dass sie sich nicht für rechtmäßiges Verhalten ihrer Bürger gegenüber bestimmten islamischen Gepflogenheiten entschuldigen will.
Wie würde es bei uns aussehen ?
Angenommen die Bundesregierung entschuldigt sich gegenüber einem anderen Staat für rechtmäßiges Verhalten von deutschen Staatsbürgern oder juristischen Personen im Inland (Presse o.ä.).
Wäre dieser Akt mit Rechtsmitteln angreifbar ? Und wenn ja mit welchen
(ich überleg gerade so in Richtung examensproblem)
eine Entschuldigung wäre doch eher rein politischer Akt,
evt. Art. 20 III ? widersprüchliches Verhalten ?
Ich finde nicht so recht eine Klageart, bzw. mir fehlt ein Eingriff in ein subjektives Recht...
Es ist wohl irgendwie mit dem Problem der Warnungen der Regierung vor Prdoukten vergleichbar, nur hat man dabei zumindest einen mittelbaren Eingriff.
Kann man aber ohne diesen Eingriff in ein subjektives Recht irgendwie verhindern, dass die Regierung Sachen erklärt die materiell elementaren Verfassungswerten widerstreben ?
Entschuldigung für rechtmäßiges Verhalten
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