@Heidelberger:

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Gelöschter Nutzer

@Heidelberger:

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi Heidelberger!

Hat von euch jemand damals die 16-Punkte Erbrechts-Klausur in der Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht WS 02/03 geschrieben, die in der JuS 2004/02 veröffentlicht wurde ?

(nur mal so neugierigkeitshalber :D )
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Beitrag von BöhserOnkel »

War leider knapp vor meiner Zeit :D
"Im nächsten Leben werd` ich Fahnenschneider in Teheran, das ist ein einträglicher Job." - Dieter Nuhr
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

war auch eine Frau :)
BöhserOnkel
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Beitrag von BöhserOnkel »

Achso... Erbrecht is halt auch ein Frauenfach :scared3:
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Baron
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Beitrag von Baron »

BöhserOnkel hat geschrieben:Achso... Erbrecht is halt auch ein Frauenfach :scared3:
das stimmt feil auch.
ich war letzte woche bei einem vortrag und da war eine anwältin, die eine erb- und familienrechtkanzlei hat. sie hat gemeint sie sind sieben anwälte und alle frauen.... und einen mann würden sie nie in die kanzlei aufnehmen, egal wie gut er ist.
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TaxMan
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Beitrag von TaxMan »

Baron von Igidor hat geschrieben:und einen mann würden sie nie in die kanzlei aufnehmen, egal wie gut er ist.
da sieht man, was alice schwarzer angerichtet hat ... SKANDAL ! ! ! ! ! [-X [-X [-X
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@Baron

Iss ein halbes Jahr nur Putenrbrust damit du ne große weibliche Brust entwickelst und zieh dir dann eine Perücke über.

Dann wird dich die Kanzlei nehmen. :D
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Einen Mann nicht aufnehmen, hm....bin grade am überlegen, ob das nicht irgendwie verboten ist :D

Aber wenn die eine PartnerG sind müsste das zulässig sein :D
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Kiesela
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Re: @Heidelberger:

Beitrag von Kiesela »

Daniel22 hat geschrieben:Hi Heidelberger!

Hat von euch jemand damals die 16-Punkte Erbrechts-Klausur in der Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht WS 02/03 geschrieben, die in der JuS 2004/02 veröffentlicht wurde ?

(nur mal so neugierigkeitshalber :D )
Wär mir neu, daß Ann hier unterwegs ist...
Nur noch Schnösel und Spießer.
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Re: @Heidelberger:

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kiesela hat geschrieben:
Daniel22 hat geschrieben:Hi Heidelberger!

Hat von euch jemand damals die 16-Punkte Erbrechts-Klausur in der Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht WS 02/03 geschrieben, die in der JuS 2004/02 veröffentlicht wurde ?

(nur mal so neugierigkeitshalber :D )
Wär mir neu, daß Ann hier unterwegs ist...
Achso du kennst die ? Aber vom zeitlichen her hättest du es ja auch sein können (und vom sonstigen her glaub ich auch :D ).
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Kiesela
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Beitrag von Kiesela »

Ich weiß, wie sie heißt, und grüße auch, aber was die Ähnlichkeit angeht - nicht... direkt (aber dankeschön, daß Du mir 16-Punkte-Scheinklausuren zutraust :D). Wieso interessiert Dich das überhaupt? *neugierigbin*
Antwort gerne auch per PN ;-)
Zuletzt geändert von Kiesela am Freitag 3. Februar 2006, 17:08, insgesamt 1-mal geändert.
Nur noch Schnösel und Spießer.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Och....mir war halt mal langweilig bzw. war ich vom lernen etwas fertig, so dass ich diesen Thread nicht mehr ganz im Vollbesitz meiner Vernunft eröffnet habe :D
BöhserOnkel
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Beitrag von BöhserOnkel »

War das eigentlich die Übung von Hommelhoff, in der so viele durchgefallen sind? Ich weiss nur dass er in seiner allerletzten Übung die er geleitet hat mal ne Erbrechtsklausur gestellt hat, in der es katastrophale Durchfallquoten gab, die wurde glaub ich auch in der JuS abgedruckt.
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Für die ganz neugierigen:

sehr gut: 1,3 %

gut: 2,6 %

VB: 13,0 %

befr.: 26,0 %

ausreichend: 24,7 %

mangelhaft: 32,5 %

Durchschnitt: 6,0 Punkte


Oh Mist, was mach ich da für einen Sch****, wollte eigentlich noch lernen :D
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