Bescheinigung für Baden-Württemberg
Moderator: Verwaltung
Bescheinigung für Baden-Württemberg
Weiss jemand, wie die Praktikumsbescheinigung für Baden-Württemberg auszusehen hat? Hat jemand einen Vordruck?
Auf dem Merkblatt des JPA steht, dass sich aus der Bescheinigung die Ausbdilungsstelle, verantwortliche Ausbilder, Zeitraum der Ausbildung, regelmäßige Teilnahme und der Inhalt der Ausbildung ergeben muss.
Was soll ich denn für den Inhalt schreiben? Das ich 4 Wochen rumsaß, oder was?
Auf dem Merkblatt des JPA steht, dass sich aus der Bescheinigung die Ausbdilungsstelle, verantwortliche Ausbilder, Zeitraum der Ausbildung, regelmäßige Teilnahme und der Inhalt der Ausbildung ergeben muss.
Was soll ich denn für den Inhalt schreiben? Das ich 4 Wochen rumsaß, oder was?
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Doch, die Bescheinigung hilft mir sehr. Danke. Werde das nur einbisschen umformulieren und fertig ist die Sache.
Da ich das Praktkikum beim Anwalt gemacht habe, kann man folgende Formulierung nutzen:
"Das Praktikum vermittelte die Anschauung von gerichtlicher und außergerichtlicher Tätigkeitsbereiche der anwaltlochen Tätigkeitt (alternativ:... des Anwaltsberufs)".
25 Gummipunkte wurden überwiesen.
Da ich das Praktkikum beim Anwalt gemacht habe, kann man folgende Formulierung nutzen:
"Das Praktikum vermittelte die Anschauung von gerichtlicher und außergerichtlicher Tätigkeitsbereiche der anwaltlochen Tätigkeitt (alternativ:... des Anwaltsberufs)".
25 Gummipunkte wurden überwiesen.
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Wir (auch in Ba-Wü) schreiben die Bescheinigung mit folgendem Text:
Herr ...
hat in der Zeit vom ... bis ... an einem Teilabschnitt der praktischen Studienzeit für Rechtsstudenten ordnungsmäß teilgenommen.
Das Praktikum umfasste eine Einzelausbildung in der Anwaltskanzlei und vermittelte Anschauung in praktischer Rechtsanwendung im Bereich anwaltlicher Tätigkeit.
Unterschrift
Rechtsanwalt
Herr ...
hat in der Zeit vom ... bis ... an einem Teilabschnitt der praktischen Studienzeit für Rechtsstudenten ordnungsmäß teilgenommen.
Das Praktikum umfasste eine Einzelausbildung in der Anwaltskanzlei und vermittelte Anschauung in praktischer Rechtsanwendung im Bereich anwaltlicher Tätigkeit.
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Ich geh mal davon aus, dass das ganze dann noch auf dem Briefkopf der Kanzlei abgedruckt sein muss, oder?
Nicht das ich dem Anwalt das Teil schicke und er es sofort unterschreibt anstatt es erst auf dem Briefkopf auszudrucken.
Muss ich schreiben in welcher Kanzlei ich war? Oder reicht einfach nur der Ausdruck "Anwaltskanzlei"?
Nicht das ich dem Anwalt das Teil schicke und er es sofort unterschreibt anstatt es erst auf dem Briefkopf auszudrucken.
Muss ich schreiben in welcher Kanzlei ich war? Oder reicht einfach nur der Ausdruck "Anwaltskanzlei"?
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Ich würde mal sagen, der Briefkopf ist wichtiger fürs Prüfungsamt als der Rest. Achte halt noch drauf, daß die angegebene Zeit wirklich in der vorlesungsfreien Zeit liegt (das hatte eine Anwältin, bei der ich ein Praktikum gemacht hatte, irgendwie verpeilt - obwohl ich tatsächlich in den Semesterferien bei ihr war - und ich mußte dann, als mir das beim Zusammensuchen der Unterlagen für die Prüfungsanmeldung aufgefallen ist, nochmal eine neue Bescheinigung erbitten).
Nur noch Schnösel und Spießer.