abschichten nach dem 6. semester?

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Gelöschter Nutzer

abschichten nach dem 6. semester?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ich muss mir langsam überlegen, ob ich nach dem 6. semester strafrecht fürs exasmen abschichten will.


was haltet ihr davon? ich finde das keine schlechte idee, weil ich nach dem 7. semester dann nur noch bgb und ör lernen müsste fürs schriftliche.


wie seht ihr das?


wie würdet ihr jetzt eine planung in angriff nehmen? ich komme jetzt ins vierte semester.


mfg larzerrus1
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Wth is "Abschichten" :-k ?


grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

du kannst nach neuer studienordnung, zumindest in nrw, nach dem 6. semester deine exsamensklausur in strafrecht vorziehen, sodass du im "eigentlichen" examen nur noch bgb und ör schreiben musst, wobei in der mündlichen prüfung wieder alles drankommen kann.
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Baron
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Beitrag von Baron »

und dann wundern sich die leute, dass das bayerische examen als besonders "hochwertig" und schwer angesehen wird.
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

larzerrus1 hat geschrieben:du kannst nach neuer studienordnung, zumindest in nrw, nach dem 6. semester deine exsamensklausur in strafrecht vorziehen, sodass du im "eigentlichen" examen nur noch bgb und ör schreiben musst, wobei in der mündlichen prüfung wieder alles drankommen kann.
Und wer ist so fit, dass er nach dem 6. Semester Examen im StrR schreiben kann?? Bei uns ist man spätestens im 4. Semester mit StrR fertig und lässt es erst mal gut sein; gibt ja genug anderes :). Von StPO haben die meisten ohnehin noch nie was gehört.

Dann plötzlich nach dem 6. ins Examen halte ich für... ungünstig :-k .


grtz
BuggerT
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Beitrag von FritzFitz »

Naja, das belohnt halt die, die schnell scheinfrei waren und dann Zeit hatten, noch Strafrecht und StPO zu lernen...

Eigentlich gar nicht mal so doof, kann man sich mit ZR und ÖR halt aufs Wesentliche konzentrieren.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ist ja wie bei den BWLern.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Aber echt und verfassungsrechtlich nicht unbedenklich. Ich kenn zwar dir Rahmengesetzgebung nicht, aber STAATSEXAMINA verlangen an sich eine anschließende Prüdung des GESAMTEN Stoffes. Wahrscheinlich redet man sich das wegen der mdl. Prüfung schön.

@Lazi: Ich würds sofort machen. SO fit wie ich im 4. war bin ich heute niemals im StrafR. Noch ein bißchen drauf gelernt und rein. Insbesondere wissen die Korrektoren ja auch, dass du "erst" im 6. bist.
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Olli
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Beitrag von Olli »

Glen Rothes hat geschrieben:Ist ja wie bei den BWLern.
Hehe. War gerade mit Grinch im BWLer-Fachschaftsrat und dann haben wir über deren pseudo-wissenschaftliches Studium gelästert, das eigentlich keines mehr ist. Grinch vertrat die Ansicht, dass sie bald Ankreuz-Tests bekommen... :D
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egal
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Beitrag von egal »

Ryan21232 hat geschrieben: Insbesondere wissen die Korrektoren ja auch, dass du "erst" im 6. bist.

Was auch gefährlich sein kann.
So nach dem Motto: was will der denn schon?
Christoph
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Beitrag von Christoph »

larzerrus1 hat geschrieben:du kannst nach neuer studienordnung, zumindest in nrw, nach dem 6. semester deine exsamensklausur in strafrecht vorziehen, sodass du im "eigentlichen" examen nur noch bgb und ör schreiben musst, wobei in der mündlichen prüfung wieder alles drankommen kann.
M.E. konnte man nach alter StudienO Strafrecht vorziehen, nach neuer kann man jetzt wählen, welchen Bereich man vorzieht.

Wie das mit parallelem SPB funktionieren soll ist dann die nächste Frage...
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Kiesela
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Beitrag von Kiesela »

Wieso wissen die Korrektoren das Semester des Prüflings?? Bei uns zumindest gab es nur Prüfungsziffern ohne jeden Hinweis auf Namen, Alter, Studiendauer, Geschlecht, Hobbys usw.

StR vorziehen ist doch prima, wenn möglich - vorher zwei, drei Monate nur darauf vorbereiten, dann sollte es kein Problem sein, da vernünftige Noten zu produzieren. Wobei es etwas schwierig werden könnte, in so kurzer Zeit Übungsklausuren in ausreichender Menge (was auch immer das ist, aber mehr als nur zwei, drei auch in StR sollten es imo schon sein).
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Beitrag von marisa »

Also ich würd das sofort machen - dann kannst Du Dich später auf's Wesentliche konzentrieren :D
Im Ernst: Ich fand die Strafrecht Auswendiglernerei echt nervig und hätte die Zeit viel besser für Zivilrecht nutzen können!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ich bin jetzt mir strr fertig, hatte aber noch kein stpo. kommt stpo denn in der klausur dran, weil ich habe erst im 5. sem stpo.

mein nächstes problem ist der spb, denn einzige klausur schreiben wir nachdem 6. und relativ spät, erst im september oder so.


wie beurteilt ihr das? vielen dank für die bisherigen antworten. außerdem kann man nur strafrecht vorziehen, nicht zr für strafrecht.
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Olli
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Beitrag von Olli »

StPO kommt häufig in der Zusatzfrage. Und dann manchmal auch richtig böse. Abschichten ohne StPO kann ich daher nicht empfehlen.
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