Einfach mal ins Gesetz gucken, das tut nicht weh: § 12 II JAG NRW i.d.F.v. 11. März 2003. Früher musste man mit Strafrecht anfangen, vgl. § 10a II. JAG NRW i.d.F.v. 8. November 1993.larzerrus1 hat geschrieben:außerdem kann man nur strafrecht vorziehen, nicht zr für strafrecht.
abschichten nach dem 6. semester?
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Im Internet oder in einer landesrechtlichen Gesetzessammlung für Studenten.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
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Funktioniert m.E. nur, wenn man den SPB im fünften fertig hat, weil man ansonsten ja auch beim Abschichten sich spätestens zum Ende des achten Semesters zu allen Bereichen gemeldet haben muss. So oder so müsstest du also die Examensvorbereitung im Zivil- und Ö-Recht dann im siebten parallel zum SPB betreiben. Das wird dann natürlich nicht einfacher, wenn man noch Stoff für den SPB aus dem sechsten wg. der für die Examensklausur aufgebrachten Zeit nachholen muss.larzerrus1 hat geschrieben:aber wie soll ich das denn im sechsten machen,, wenn der schwerpunkt anfängt?
IMHO ist die Möglichkeit zum Abschichten durch die neue StudienO nicht mehr viel wert.
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Und was soll das bringen? Kann ja wohl nicht sein dass ein Examenskandidat besser bewertet wird bloss weil er noch im 6. ist.Ryan21232 hat geschrieben:Insbesondere wissen die Korrektoren ja auch, dass du "erst" im 6. bist.
Nein. Spätestens im Mündlichen musst du Strafrecht und StPO eh wieder drauf haben. So gross ist der Unterschied meiner Meinung nach nicht. Du sparst dir zwar eine Klausur im Examen aber ums Strafrecht lernen und wiederholen kommst du trotzdemnicht rum. Und im Zweifel dürfte eine Strafrechtsklausur nach dem 8. Semester eh besser ausfallen als nach dem 6.larzerrus1 hat geschrieben:würdet ihr mir zum abschichten von strafrecht raten?
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