abschichten nach dem 6. semester?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Christoph
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Beitrag von Christoph »

larzerrus1 hat geschrieben:außerdem kann man nur strafrecht vorziehen, nicht zr für strafrecht.
Einfach mal ins Gesetz gucken, das tut nicht weh: § 12 II JAG NRW i.d.F.v. 11. März 2003. Früher musste man mit Strafrecht anfangen, vgl. § 10a II. JAG NRW i.d.F.v. 8. November 1993.
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@merlin

wo finde ich das jag nrw?
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Olli
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Beitrag von Olli »

Im Internet oder in einer landesrechtlichen Gesetzessammlung für Studenten.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

würdet ihr mir zum abschichten von strafrecht raten?
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich würd's machen, kannst Dich dann erst mal darauf konzentrieren und musst später nicht mehr alles auf einmal wissen.
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

aber wie soll ich das denn im sechsten machen,, wenn der schwerpunkt anfängt?v ich muss mich ja auch auf ihn konzentrieren.
Christoph
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Beitrag von Christoph »

larzerrus1 hat geschrieben:aber wie soll ich das denn im sechsten machen,, wenn der schwerpunkt anfängt?
Funktioniert m.E. nur, wenn man den SPB im fünften fertig hat, weil man ansonsten ja auch beim Abschichten sich spätestens zum Ende des achten Semesters zu allen Bereichen gemeldet haben muss. So oder so müsstest du also die Examensvorbereitung im Zivil- und Ö-Recht dann im siebten parallel zum SPB betreiben. Das wird dann natürlich nicht einfacher, wenn man noch Stoff für den SPB aus dem sechsten wg. der für die Examensklausur aufgebrachten Zeit nachholen muss.

IMHO ist die Möglichkeit zum Abschichten durch die neue StudienO nicht mehr viel wert.
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

warum ist denn das abschichten nichts mehr wert nach neuer studienordnung?
egal
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Beitrag von egal »

larzerrus1 hat geschrieben:warum ist denn das abschichten nichts mehr wert nach neuer studienordnung?
Denkst du auch ab und zu mal? ](*,) ](*,)
BöhserOnkel
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Beitrag von BöhserOnkel »

Ryan21232 hat geschrieben:Insbesondere wissen die Korrektoren ja auch, dass du "erst" im 6. bist.
Und was soll das bringen? Kann ja wohl nicht sein dass ein Examenskandidat besser bewertet wird bloss weil er noch im 6. ist.
larzerrus1 hat geschrieben:würdet ihr mir zum abschichten von strafrecht raten?
Nein. Spätestens im Mündlichen musst du Strafrecht und StPO eh wieder drauf haben. So gross ist der Unterschied meiner Meinung nach nicht. Du sparst dir zwar eine Klausur im Examen aber ums Strafrecht lernen und wiederholen kommst du trotzdemnicht rum. Und im Zweifel dürfte eine Strafrechtsklausur nach dem 8. Semester eh besser ausfallen als nach dem 6.
"Im nächsten Leben werd` ich Fahnenschneider in Teheran, das ist ein einträglicher Job." - Dieter Nuhr
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

[-X Das denkst du :D

Ich würd nen Purzelbaum schlagen, wenn ich die Möglichkeit gehabt hätte "abzuschichten"...
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Die Möglichkeit gibt's nun nicht erst seit gestern ;)
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Olli
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Beitrag von Olli »

Aber nicht in jedem Bundesland...
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich sehe es genausowie der BöhserOnkel!

Ich hatte die Möglichkeit, habe sie aus genannten Gründen nicht wahrgenommen und habe es auch nicht bereut und würde es jederzeit wieder so machen!
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

cliffhanger hat geschrieben:Aber nicht in jedem Bundesland...
Hamburg ist auch eher Stadt als Bundesland :D
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