Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)
Moderator: Verwaltung
tom1980
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von tom1980 » Freitag 3. Februar 2006, 22:12
Hallo! Kann mir jemand sagen, ob religiöse Feiertage anderer Religionen als der christlichen Kirchen, also z.B. jüdische oder islamische Feiertage, staatlich anerkannt und geschützt sind??? Dies wäre im Rahmen des 139 WRV ja durchaus zulässig, aber mir ist aktuell kein Fall bekannt. Vielleicht kann mich jemand aufklären...
Kadet
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von Kadet » Freitag 3. Februar 2006, 22:40
Gesetzliche Feiertage sind es nicht. Diese ergeben sich nicht direkt aus der Verfassung.
Sondern müssen, soweit ich weiß, wie der Name schon sagt durch Gesetz bestimmt werden.
Für irgend geartete andersartige Feiertage abweichender Religionen ist dies soweit ich weiß noch nicht der Fall.....
Elandee
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von Elandee » Freitag 3. Februar 2006, 23:33
Für Bayern steht alles im Feiertagsgesetz (FTG). Außer christlichen Feiertagen sind dort noch jüdische erwähnt.