spreche ich in einenm abstraken Normenkontrollverfahren immernoch von Eingriff ?
Ein subjektives Recht wird an sich ja nicht geprüft sondern nur die Verfassungsmäßigkeit der Norm ?
meine Frage geht dahin: kann bei einer Staatszielbestimmung ein Eingriff in Grundrechte vorliegen ?
Eine VB gegen die Staatszilebestimmung ist mangels subjektiven Rechts nicht möglich.
Kann ich dann aber bei einer ANK von Eingriff sprechen ?
Eingriff bei abstrakter Normenkontrolle
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Ja und nein. Auch bei einer abstrakten Noko werden verstöße gegen grundrechte nach dem Schutzbereich-Eingriff-RF-Schema geprüft. In Staatszielbestimmungen kann aber nicht eingegriffen werden. In solchen Fällen liegt ein "normaler" Verstoß gegen das GG vor (wenn es tatsächlich einer sein sollte).
Eine VB gegen eine Staatszielbestimmung geht nicht.
Eine VB gegen eine Staatszielbestimmung geht nicht.
Erst Pflicht dann Kür!