Eingriff bei abstrakter Normenkontrolle

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Kadet
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Eingriff bei abstrakter Normenkontrolle

Beitrag von Kadet »

spreche ich in einenm abstraken Normenkontrollverfahren immernoch von Eingriff ?

Ein subjektives Recht wird an sich ja nicht geprüft sondern nur die Verfassungsmäßigkeit der Norm ?

meine Frage geht dahin: kann bei einer Staatszielbestimmung ein Eingriff in Grundrechte vorliegen ?

Eine VB gegen die Staatszilebestimmung ist mangels subjektiven Rechts nicht möglich.

Kann ich dann aber bei einer ANK von Eingriff sprechen ?
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Ja und nein. Auch bei einer abstrakten Noko werden verstöße gegen grundrechte nach dem Schutzbereich-Eingriff-RF-Schema geprüft. In Staatszielbestimmungen kann aber nicht eingegriffen werden. In solchen Fällen liegt ein "normaler" Verstoß gegen das GG vor (wenn es tatsächlich einer sein sollte).
Eine VB gegen eine Staatszielbestimmung geht nicht.
Erst Pflicht dann Kür!
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