frage übergangsregelung

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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tinc.
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frage übergangsregelung

Beitrag von tinc. »

Uns wurde heute (überraschend ) mitgeteilt, dass ,aufgrund von Kapazitätsschwierigkeiten im SS 06 (letzter Zeitpunkt, die Prüfung nach der alten PO zu schreiben), nur jeweils eine HA im StR und BGB in den kommenden Semesterferien angeboten wird. Alternativ dazu werden in der Übung im SS 4 Klausuren gestellt, von denen man 2 bestehen muss, sofern man keine HA geschrieben und bestanden hat.
Was haltet ihr davon?
egal
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Re: frage übergangsregelung

Beitrag von egal »

tinc. hat geschrieben: Alternativ dazu werden in der Übung im SS 4 Klausuren gestellt, von denen man 2 bestehen muss, sofern man keine HA geschrieben und bestanden hat.
Was haltet ihr davon?
Ich beneide dich. Finde die Notlösung super.
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tinc.
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Beitrag von tinc. »

strafrecht wollte ich auf jedenfall schreiben doch für die bgb HA werde ich wahrscheinlich keine Zeit haben ( außer ich schaffe es, direkt nach der StR HA die BGB HA in 12 Tagen zu schreiben, was für einen "Ersti" wohl nicht so einfach wird :D
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