Manches muss einfach gemeldet werden

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famulus
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von famulus »

Jepp!
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
sai
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von sai »

Ah, sehr gut. Dann lade ich es mir mal runter.

Bin mal gespannt, wie realistisch es ist. Ob es wohl Hooligan-Ausschreitungen auf der Tribüne gibt, die mit scharfer Munition zusammengeschossen werden?
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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

sai hat geschrieben: Mittwoch 30. Mai 2018, 09:25 Ah, sehr gut. Dann lade ich es mir mal runter.

Bin mal gespannt, wie realistisch es ist. Ob es wohl Hooligan-Ausschreitungen auf der Tribüne gibt, die mit scharfer Munition zusammengeschossen werden?

Nur wenn sie schwul sind!
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Muirne
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Muirne »

Wann wird diesem abmahnwahnsinn gesetzgeberisch ein ende gesetzt? Es ging jedenfalls schon am 25.5. Los.

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Trente Steele82
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Trente Steele82 »

Muirne hat geschrieben: Mittwoch 30. Mai 2018, 15:45 Wann wird diesem abmahnwahnsinn gesetzgeberisch ein ende gesetzt? Es ging jedenfalls schon am 25.5. Los.

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Meinst du Abmahnungen wegen DSGVO-Verstößen? Ich habe bislang noch nichts gehört in diese Richtung und was soll der Gesetzgeber genau machen?

BTW: ein nicht ganz unbedeutender UWG-Kommentar (Köhler/Bornkamm/Feddersen) verneint in seiner aktuellen Auflage 2018 die Aktivlegitimation von Wettbewerbern mit Blick auf DSGVO-Verstöße (Arg.: DSGVO-Anspruchssystem abschließend, UWG daneben nicht anwendbar). Wenn sich diese Auffassung durchsetzen sollte (Feddersen ist aktueller Richter am BGH in UWG Sachen), sehe ich keinen Handlungsbedarf des Gesetzgebers.*

*sehe a) die Auffassung kritisch und b) sagt dies nichts über ein mögliches Vorgehen über § 5a UWG aus. Wird also spannend.
"Ich bin ein Freund der privaten Passivitäten, bin also ein fauler Mensch, der versucht seine Intelligenz einzusetzen, um weiterhin faul zu bleiben zu können." (Benno Heussen)
Tobias__21
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Rechtsanwalt Matthias Hechler aus Schwäbisch Gmünd etwa erklärt, dass er am 25. Mai bereits drei Abmahnungen einer "Esslinger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" in den Händen hielt, die an drei unterschiedliche Mandanten gingen.
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 61044.html
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Tobias__21
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Bei meinem neuen Handy (S9) hab ich meistens nur 1-2 Balken. Wenn ich aber telefoniere, springt er schon beim Rauswählen sofort auf die max. Balken. Bei Anrufen dasselbe. Telefonieren klappt wunderbar und die Netzabdeckung ist auch sehr gut, da ein Sendemast in der Nähe ist. Hat das auch jemand? Mich wundert es etwas, warum das so ist. Netzbetreiber ist übrigens O2
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von hlubenow »

Wikipedia hat geschrieben:Jakob Augstein ist der rechtliche Sohn des Spiegel-Gründers Rudolf Augstein und der Übersetzerin Maria Carlsson. Sein leiblicher Vater ist der Schriftsteller Martin Walser, wie Jakob Augstein nach dem Tod von Rudolf Augstein 2002 auf Nachfrage von seiner Mutter erfuhr und im November 2009 bekannt gab.
:eeeek: Wußte ich nicht. Interessant.
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Muirne
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Muirne »

Gestern einen kleinen Eichelhäher (Nestling) von einer Finderin abgeholt und zu einer Päppelstelle gefahren. Ist aus einiger Höhe auf den Asphalt gefallen und hatte große Schmerzen. Heute ist er schon munterer, streckt sich und hat schon einiges gefuttert. :)
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Muirne
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Muirne »

Trente Steele82 hat geschrieben: Mittwoch 30. Mai 2018, 18:27
Muirne hat geschrieben: Mittwoch 30. Mai 2018, 15:45 Wann wird diesem abmahnwahnsinn gesetzgeberisch ein ende gesetzt? Es ging jedenfalls schon am 25.5. Los.

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Meinst du Abmahnungen wegen DSGVO-Verstößen? Ich habe bislang noch nichts gehört in diese Richtung und was soll der Gesetzgeber genau machen?

BTW: ein nicht ganz unbedeutender UWG-Kommentar (Köhler/Bornkamm/Feddersen) verneint in seiner aktuellen Auflage 2018 die Aktivlegitimation von Wettbewerbern mit Blick auf DSGVO-Verstöße (Arg.: DSGVO-Anspruchssystem abschließend, UWG daneben nicht anwendbar). Wenn sich diese Auffassung durchsetzen sollte (Feddersen ist aktueller Richter am BGH in UWG Sachen), sehe ich keinen Handlungsbedarf des Gesetzgebers.*

*sehe a) die Auffassung kritisch und b) sagt dies nichts über ein mögliches Vorgehen über § 5a UWG aus. Wird also spannend.
Ja, hab über Heise gelesen, dass es schon am 25. los ging, mit zT 2 Tagesfristen und happigen Streitwerten.
Mir erschließt sich das letztlich alles nicht so ganz mit diesem Abgemahne. Das ist doch letztlich Schikane untereinander, wenn es um sowas wie die DGSVO geht? Das müsste man irgendwie begrenzen. Von mir wurde letztens auf eBay auch eine Anzeige wegen fehlenden Impressums gelöscht. Das nervt doch alles nur noch. Ich hab auch keine Lust wegen jedem Kleinkram sofort meine Wohnadresse raus zu hauen (die Leute, die den oberflächlichen Psychopathen-Check überstehen, kriegen sie dann ja eh). Dann läuft es halt steinzeitlich wieder auf Stift und Papier. ::roll:
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famulus
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von famulus »

Muirne hat geschrieben: Donnerstag 31. Mai 2018, 10:13 Gestern einen kleinen Eichelhäher (Nestling) von einer Finderin abgeholt und zu einer Päppelstelle gefahren. Ist aus einiger Höhe auf den Asphalt gefallen und hatte große Schmerzen. Heute ist er schon munterer, streckt sich und hat schon einiges gefuttert. :)
Examensvorbereitung läuft also bei dir? :)
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Muirne
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Muirne »

famulus hat geschrieben: Donnerstag 31. Mai 2018, 11:55
Muirne hat geschrieben: Donnerstag 31. Mai 2018, 10:13 Gestern einen kleinen Eichelhäher (Nestling) von einer Finderin abgeholt und zu einer Päppelstelle gefahren. Ist aus einiger Höhe auf den Asphalt gefallen und hatte große Schmerzen. Heute ist er schon munterer, streckt sich und hat schon einiges gefuttert. :)
Examensvorbereitung läuft also bei dir? :)
:D
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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben: Mittwoch 30. Mai 2018, 22:45 Bei meinem neuen Handy (S9) hab ich meistens nur 1-2 Balken. Wenn ich aber telefoniere, springt er schon beim Rauswählen sofort auf die max. Balken. Bei Anrufen dasselbe. Telefonieren klappt wunderbar und die Netzabdeckung ist auch sehr gut, da ein Sendemast in der Nähe ist. Hat das auch jemand? Mich wundert es etwas, warum das so ist. Netzbetreiber ist übrigens O2
Bei O2 ist doch das größte Wunder, dass du überhaupt Netz hast. Warum stören dich die Balken? Maybe verstärt er einfach die Sendeleistung beim Telefonieren.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Muirne
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Muirne »

Er sitzt, sperrt und streckt sich. Und hat niedliche blaue Flügel. Hab dabei jedenfalls was über Vögel gelernt, vllt. kommt was mit denen dran. Im 1. Examen hatte ich vorher viel mit Ultras zu tun und das hat bei der Argumentation sehr geholfen, war meine beste Klausur. :D
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thh
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

Muirne hat geschrieben: Mittwoch 30. Mai 2018, 15:45Wann wird diesem abmahnwahnsinn gesetzgeberisch ein ende gesetzt? Es ging jedenfalls schon am 25.5. Los.
Welchem "Abmahnwahnsinn"? - Das Thema hat mehrere Aspekte.
  • Grundsätzlich erscheint es für alle Beteiligten - und die Justiz - durchaus günstig, dass Rechtsverletzungen vor Klageerhebung abgemahnt werden müssen.
  • Ein Problem besteht nur dann, wenn mit Abmahnungen Einnahmen generiert werden sollen - was faktisch nur dann möglich ist, wenn entweder spezialisierte Anwaltskanzleien erst einmal Verstöße suchen und dann "Geschädigten" das Mandat antragen oder die geltend gemachten Rechtsanwaltskosten gar nicht in dieser Höhe oder nur bei Erfolg anfallen. Letzteres ist weitverbreitet, aber schlicht Betrug, der entsprechend zu ahnden ist.
  • Nicht zuletzt sind Abmahnungen auch ein Zeichen eines nicht durchsetzungsfähigen Rechtsstaats. Würden Verstöße gegen Urheberrecht, gegen Datenschutzrecht, gegen Impressumsvorschriften und Verletzungen des allg. Persönlichkeitsrechts durch die Bußgeld- oder Strafverfolgungsbehörden tatsächlich verfolgt, bestünde gar kein Anlass für Abmahnungen.
  • Schaut man hinter die Kulissen, kommen die Beschwerden über Abmahnungen meist von Rechtsverletzern, die durchaus mit Recht "erwischt" werden. Wer glaubt, Gesetze würden für ihn nicht gelten, erscheint mir kaum schutzbedürftig; im Gegenteil, es liegt durchaus im Interesse der Allgemeinheit, wenn wenigstens die Angst vor Abmahnungen - wenn auch nicht die Angst vor den zuständigen Aufsichtsbehörden - sich als Korrektiv zeigt.
Im Bereich der DSGVO dürften Abmahnungen ggü. Privaten in der Regel zudem am fehlenden geschäftlichen Verkehr scheitern. Das Problem ist also in Wahrheit eigentlich keins.
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