Manches muss einfach gemeldet werden
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Jetzt Klausuren korrigieren. Die Vorsätze umsetzen und 20 schaffen heute.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Da kommt Freud auf Welches Fach? Wünsch Dir gutes GelingenMuirne hat geschrieben:Jetzt Klausuren korrigieren. Die Vorsätze umsetzen und 20 schaffen heute.
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- Muirne
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Danke. Öffentliches Recht.
Danach noch Strafrecht. Ich habe noch nicht reingeschaut, aber der Ersteller ist sehr anspruchsvoll und manchmal schaden bei ihm ausgeprägte Kenntnisse im Gesellschaftsrecht nicht. Ich hoffe, so exotisch wird es diesmal nicht.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Hihi, Ö-Recht kann immer mal reinhauen. Ich hab mal eine korrigiert, die der SPD Mitgliederbefragung Entscheidung nachgebildet war. War ein völliges Debakel
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- Muirne
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Es ist schon okay, zumal die meisten Klausuren um die 10-15 Seiten haben und ihr Nichtwissen wenigstens kurz fassen. Nichts ist schlimmer als Schwachsinn auf 30 Seiten.
Die Durchfallquote ist zudem recht gering, weil man schwer komplett am Thema vorbei schreiben kann.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Na dann is ja easy go
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- JulezLaw
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Schade Ich wünsche dir - und allen anderen - aber natürlich trotzdem alles Gute!Honigkuchenpferd hat geschrieben:Auch von mir einen angenehmen Jahreswechsel, gleich wie , und alles Gute für 2018!
Zugleich möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich erst einmal aus dem öffentlichen Teil des Forums zu verabschieden, da 2018 so manches ansteht und ich den Vorsatz gefasst habe, meine Internetnutzung nicht ganz unerheblich einzuschränken. Ganz wortlos verschwinden wollte ich nicht.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ich stelle jetzt mal die Funktionsfähigkeit der Polizei in Frage, wenn sie ohne Gewalt auskommen müsste... Aber nur so ein Gedanke...Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek, forderte "endlich eine breite gesellschaftliche Debatte darüber, dass Gewalt in keiner Weise akzeptabel ist".
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
nonphysische Gewalt...?Ara hat geschrieben:Ich stelle jetzt mal die Funktionsfähigkeit der Polizei in Frage, wenn sie ohne Gewalt auskommen müsste... Aber nur so ein Gedanke...Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek, forderte "endlich eine breite gesellschaftliche Debatte darüber, dass Gewalt in keiner Weise akzeptabel ist".
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Aber Gewalt soll "in keiner Weise" akzeptabel sein. Dazu gehört auch nichtphysische Gewalt.mrmojo hat geschrieben:nonphysische Gewalt...?Ara hat geschrieben:Ich stelle jetzt mal die Funktionsfähigkeit der Polizei in Frage, wenn sie ohne Gewalt auskommen müsste... Aber nur so ein Gedanke...Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek, forderte "endlich eine breite gesellschaftliche Debatte darüber, dass Gewalt in keiner Weise akzeptabel ist".
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
sie kann ohne gewalt ankommen.
dazu bräuchte es aber dass es keinen widerstand gibt.
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- Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Dann kann ich aber die gesamte Schutzpolizei abschaffen. Deren einzige Existenzberechtigung ist es die Polizeigewalt auszuüben. Wenn kein Widerstand zu erwarten ist, dann kann man auch einfach nur die Sachen anordnen. Zum Beispiel dem Geiselnehmer in einer Bank per Telefon einen VA bekanntmachen, dass er die Geiseln freigeben soll und sich bei der nächsten Polizeidienststelle zu melden hat.mrmojo hat geschrieben:sie kann ohne gewalt ankommen.
dazu bräuchte es aber dass es keinen widerstand gibt.
Jedenfalls: Ein selten dämlicher Satz mal wieder von der GdP, wo offensichtlich niemand drüber nachgedacht hat. Einfach mal plakativ eine Selbstverständlichkeit rausgehauen (man greift keine Einsatzkräfte an) und dabei so hülsenlos, dass bei ner wörtlichen Auslegung es noch größerer Quatsch ist (natürlich gibt es akzeptable Gewalt).
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Klar, und dann setzen sich Polizei und Bankräuber mit allen Schaulustigen in einen Sitzkreis und diskutieren ergebnisoffen, ob die Forderung der Polizei verhältnismäßig ist.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Erst wird der Bundesgrenzschutz abgeschafft, dann die Schutzpolizei, dann die Justiz. Darum: ...Ara hat geschrieben:Dann kann ich aber die gesamte Schutzpolizei abschaffen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Melde:
Nach jahrelangem Rechtsstreit (insgesamt 9 Jahre zwischen schädigendem Ereignis und erstinstanzlichem Urteil), bei dem es durchaus um ungeklärte spannende rechtliche Grundsatzfragen geht, nunmehr der Hinweisbeschluss des Berufungsgerichts:
Nach jahrelangem Rechtsstreit (insgesamt 9 Jahre zwischen schädigendem Ereignis und erstinstanzlichem Urteil), bei dem es durchaus um ungeklärte spannende rechtliche Grundsatzfragen geht, nunmehr der Hinweisbeschluss des Berufungsgerichts:
Daraufhin Rücknahme der Berufung durch den Kollegen auf der Gegenseite, in dessen Haut ich jetzt nicht stecken möchte.In pp.
ist, wie lhnen bereits telefonisch von der Geschäftsstelle mitgeteilt wurde, von dem Fax der Berufungsschrift nur die erste Seite eingegangen. Seite 2 des Faxes und die folgenden Seiten enthalten das angefochtene Urteil. Bezogen auf das in der Berufungsschrift mitgeteilte Zustellungsdatum des angefochtenen Urteils, [...] ist die Berufung verspätet eingelegt, da das Fax unvollständig und das vollständige Original erst am [...] [Anm. Pb: 1 Tag nach Ablauf der Berufungsfrist] hier eingegangen ist. Daher wird zu prüfen sein, ob die Berufung als unzulässig verworfen werden muss.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988