Strich hat geschrieben: ↑Dienstag 7. November 2023, 18:22Hä? Wieso bestätigen die Anwälte, dass es die Nachfrage des Gerichts gegeben habe, ob es verstanden werde,
... die bejaht wurde, weil das Gericht in dem Moment auch verständlich war, ...
Strich hat geschrieben: ↑Dienstag 7. November 2023, 18:22wenn es doch keinerlei Austausch und allenfalls ein kurzes Aufleuchten des Namens des Gerichts gegeben habe???
Eben.
Strich hat geschrieben: ↑Dienstag 7. November 2023, 18:22Die einzig halbwegs sinnvolle Erklärung deutet ja LTO an: Das Gericht hat die Parteien gesehen, und die haben in zufällig genau in den richtigen Momenten genickt.
Und möglicherweise zusätzlich noch nach einer Frage zwar ärgerlicherweise durcheinander geredet, aber sie doch in gewisser Weise beantwortet.
Hat jemand irgendwo 60 Mrd € gesehen, frage für einen Bekannten?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
Klar ist mir Christian Lindner bekannt. Dir nicht?
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- Daria -
Wie absurd ist das denn bitte? Anwälte würden sonst "bevorzugt" werden. Ja das raubt dem normalen Bürger sicher schlaflose Nächte, dass ein Anwalt seinen Antrag nicht, wie der gemeine Bürger, per Fax verschicken muss, sondern per beA.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Wie absurd ist das denn bitte? Anwälte würden sonst "bevorzugt" werden. Ja das raubt dem normalen Bürger sicher schlaflose Nächte, dass ein Anwalt seinen Antrag nicht, wie der gemeine Bürger, per Fax verschicken muss, sondern per beA.
Aber es hat doch niemand mehr Faxgeräte! Daher ist es ein Vorteil, wenn man als Anwalt sich nicht mehr extra eines für den Kindergeldantrag zulegen muss.
Wie absurd ist das denn bitte? Anwälte würden sonst "bevorzugt" werden. Ja das raubt dem normalen Bürger sicher schlaflose Nächte, dass ein Anwalt seinen Antrag nicht, wie der gemeine Bürger, per Fax verschicken muss, sondern per beA.
Ich muss das FG in Schutz nehmen. Eigentlich weiß doch jeder, dass man Kindergeldanträge nicht mit dem beA, sondern mit dem eBO stellt! Nur weil beides in der EGVP-Infrastruktur vorhanden ist, darf nicht jeder Feld-, Wald- und Wiesenanwalt nach Belieben seine Hüte wechseln!
The farther backward you look, the farther forward you can see.
(Winston Churchill)
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Manosfighter hat geschrieben: ↑Dienstag 21. November 2023, 10:54
Tibor hat geschrieben: ↑Mittwoch 24. November 2021, 12:28
Manosfighter hat geschrieben: ↑Mittwoch 24. November 2021, 12:24
War mal wieder da
Und wieder da
Willkommen zurück!
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Wie absurd ist das denn bitte? Anwälte würden sonst "bevorzugt" werden. Ja das raubt dem normalen Bürger sicher schlaflose Nächte, dass ein Anwalt seinen Antrag nicht, wie der gemeine Bürger, per Fax verschicken muss, sondern per beA.
Ich muss das FG in Schutz nehmen. Eigentlich weiß doch jeder, dass man Kindergeldanträge nicht mit dem beA, sondern mit dem eBO stellt! Nur weil beides in der EGVP-Infrastruktur vorhanden ist, darf nicht jeder Feld-, Wald- und Wiesenanwalt nach Belieben seine Hüte wechseln!
Ich schicke auch vielen Behörden Zeug per beA. Ging fast immer gut.
Wie absurd ist das denn bitte? Anwälte würden sonst "bevorzugt" werden. Ja das raubt dem normalen Bürger sicher schlaflose Nächte, dass ein Anwalt seinen Antrag nicht, wie der gemeine Bürger, per Fax verschicken muss, sondern per beA.
Ich muss das FG in Schutz nehmen. Eigentlich weiß doch jeder, dass man Kindergeldanträge nicht mit dem beA, sondern mit dem eBO stellt! Nur weil beides in der EGVP-Infrastruktur vorhanden ist, darf nicht jeder Feld-, Wald- und Wiesenanwalt nach Belieben seine Hüte wechseln!
Aber beA ist doch nur die Anwaltsseite und beA übergibt das Schreiben an eBO. Der Urheber der beA Nachricht ist auch eindeutig identifiziert. Kann doch der Gegenseite egal sein, welche Schnittstelle ich genutzt habe.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Verstehe die Entscheidung auch nicht so ganz. Anwälte waren "schon immer" besser gestellt, weil sie ein Faxgerät hatten. Das hatte sonst auch niemand. Und nein, das hat sich niemand für die Kindergeldanträge extra angeschafft.
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Strich hat geschrieben: ↑Freitag 24. November 2023, 13:36Anwälte waren "schon immer" besser gestellt, weil sie ein Faxgerät hatten. Das hatte sonst auch niemand.
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