Das Gericht hat keinen strafbaren Betrug von Audi AG geprüft. Das Gericht hat die Beihilfe zu einem Betrug der Audi AG geprüft. Für die Beihilfe reicht eine vorsätzliche rechtswidrige Tat aus. Die Strafbarkeit der Audi AG wird aber erst an der Schuld scheitern.Suchender_ hat geschrieben:LG Krefeld , Urteil vom 19.07.2017 - 7 O 147/16:
Kann mir bitte jemand erklären, wie die "A. AG" (Audi) einen strafbaren Betrug begehen kann (was hier im Rahmen von § 823 II BGB geprüft wird)?
Sicherlich wäre es möglich, dass natürliche Personen im Vorstand sich strafbar machen. Aber der Wortlaut des Urteils verweist eindeutig auf die "A. AG".
Manches muss einfach gemeldet werden
Moderator: Verwaltung
- Ara
- Urgestein
- Beiträge: 8353
- Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
- Ausbildungslevel: Schüler
Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
-
- Mega Power User
- Beiträge: 3109
- Registriert: Montag 22. August 2005, 11:37
Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ich habe ja wirklich sehr gerne mit Euch deftig-fränkisch geschlemmt und Eure Gesellschaft immer sehr genossen, aber bei dem Thema bräuchte ich wohl vorher das ein oder andere Kellerbier und diverse Schnäpse, um mich zu motivieren.Syd26 hat geschrieben:Melde: Habe geträumt, dass ich mit batman und Survivor auf der gleichen Fortbildungsveranstaltung war. Thema: Abschaffung des IPR!
"Wenn die Welle kommt, dann nimm dir Zeit."
-Duke Kahanamoku-
-Duke Kahanamoku-
Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Erstens meine ich mich zu entsinnen (bitte korrigiere mich, wenn ich falsch liege), dass die Straflosigkeit einer jur. Person nicht bloß an der fehlenden Schuldfähigkeit, sondern bereits daran scheitert, dass keine "Handlung" im strafrechtlichen Sinne vorliegt. Zumal keine entsprechende Zurechnungsnorm für das Strafrecht existiert (anders im OWiG sowie im BGB).Ara hat geschrieben:Das Gericht hat keinen strafbaren Betrug von Audi AG geprüft. Das Gericht hat die Beihilfe zu einem Betrug der Audi AG geprüft. Für die Beihilfe reicht eine vorsätzliche rechtswidrige Tat aus. Die Strafbarkeit der Audi AG wird aber erst an der Schuld scheitern.Suchender_ hat geschrieben:LG Krefeld , Urteil vom 19.07.2017 - 7 O 147/16:
Kann mir bitte jemand erklären, wie die "A. AG" (Audi) einen strafbaren Betrug begehen kann (was hier im Rahmen von § 823 II BGB geprüft wird)?
Sicherlich wäre es möglich, dass natürliche Personen im Vorstand sich strafbar machen. Aber der Wortlaut des Urteils verweist eindeutig auf die "A. AG".
Zweitens ist die Beklagte zu 2) des Urteils nach meinem Verständnis VW selbst oder jedenfalls eine andere jur. Person (im Text heißt es nämlich in etwa, die A. AG sei eine 100%-ige Tochter der Beklagten zu 2)). Selbst wenn also eine vorsätzliche rw. Haupttat der A. AG vorläge, könnte "die Beklagte zu 2)" als jur. Person (!) hierzu jedenfalls sicherlich keine Beihilfe leisten.
- Ara
- Urgestein
- Beiträge: 8353
- Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
- Ausbildungslevel: Schüler
Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Wenn man sich die wenige BGH-Rechtsprechung zum Thema anschaut, scheinen sie wenig Probleme damit zu haben, dass bestimmte Handlungen und Erfolge einer juristische Person zugerechnet werden können (z.B. BGHSt 3, 130, 132 wo der BGH annimmt, dass die juristische Person einen Erfolg erzielen kann). Daher sehe ich nun zumindest kein grundsätzliches Problem.Suchender_ hat geschrieben: Erstens meine ich mich zu entsinnen (bitte korrigiere mich, wenn ich falsch liege), dass die Straflosigkeit einer jur. Person nicht bloß an der fehlenden Schuldfähigkeit, sondern bereits daran scheitert, dass keine "Handlung" im strafrechtlichen Sinne vorliegt. Zumal keine entsprechende Zurechnungsnorm für das Strafrecht existiert (anders im OWiG sowie im BGB).
Da ist natürlich was dran.Suchender_ hat geschrieben: Zweitens ist die Beklagte zu 2) des Urteils nach meinem Verständnis VW selbst oder jedenfalls eine andere jur. Person (im Text heißt es nämlich in etwa, die A. AG sei eine 100%-ige Tochter der Beklagten zu 2)). Selbst wenn also eine vorsätzliche rw. Haupttat der A. AG vorläge, könnte "die Beklagte zu 2)" als jur. Person (!) hierzu jedenfalls sicherlich keine Beihilfe leisten.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
-
- Super Power User
- Beiträge: 1471
- Registriert: Samstag 21. April 2007, 20:20
Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Mordfall von Metzler
Täter will auf Bewährung entlassen werden
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/m ... 61960.html
Frage an die Strafrechtskenner: ist eine Begnadigung nach 15 Jahren bei festgestellter "besonderer Schwere der Schuld" überhaupt möglich?
Täter will auf Bewährung entlassen werden
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/m ... 61960.html
Frage an die Strafrechtskenner: ist eine Begnadigung nach 15 Jahren bei festgestellter "besonderer Schwere der Schuld" überhaupt möglich?
Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Jedenfalls aus letzterem Grund erscheint mir das Urteil höchst merkwürdig. Wenn es nicht noch etwas gibt, was ich übersehe, dann scheint dem LG ein ziemlicher Grundlagenfehler (Strafbarkeit einer jur. Person) unterlaufen zu sein...Ara hat geschrieben:Wenn man sich die wenige BGH-Rechtsprechung zum Thema anschaut, scheinen sie wenig Probleme damit zu haben, dass bestimmte Handlungen und Erfolge einer juristische Person zugerechnet werden können (z.B. BGHSt 3, 130, 132 wo der BGH annimmt, dass die juristische Person einen Erfolg erzielen kann). Daher sehe ich nun zumindest kein grundsätzliches Problem.Suchender_ hat geschrieben: Erstens meine ich mich zu entsinnen (bitte korrigiere mich, wenn ich falsch liege), dass die Straflosigkeit einer jur. Person nicht bloß an der fehlenden Schuldfähigkeit, sondern bereits daran scheitert, dass keine "Handlung" im strafrechtlichen Sinne vorliegt. Zumal keine entsprechende Zurechnungsnorm für das Strafrecht existiert (anders im OWiG sowie im BGB).
Da ist natürlich was dran.Suchender_ hat geschrieben: Zweitens ist die Beklagte zu 2) des Urteils nach meinem Verständnis VW selbst oder jedenfalls eine andere jur. Person (im Text heißt es nämlich in etwa, die A. AG sei eine 100%-ige Tochter der Beklagten zu 2)). Selbst wenn also eine vorsätzliche rw. Haupttat der A. AG vorläge, könnte "die Beklagte zu 2)" als jur. Person (!) hierzu jedenfalls sicherlich keine Beihilfe leisten.
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4770
- Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Bitte "Begnadigung" und Bewährung nicht vermengen. Ansonsten: Ja, das ist theoretisch möglich. Das erkennende Gericht stellt nur fest, ob eine besondere Schwere der Schuld gegeben ist (vgl. § 57a I Nr. 2 StGB). Das Vollstreckungsgericht trifft die Entscheidung, ob diese besondere Schwere eine weitere Vollstreckung gebietet, jedoch selbstständig. Es könnte auch zu dem Ergebnis kommen, dass dies schlicht nicht der Fall ist.Samson hat geschrieben:ist eine Begnadigung nach 15 Jahren bei festgestellter "besonderer Schwere der Schuld" überhaupt möglich?
Freilich ist das im Fall Metzler praktisch ausgeschlossen. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass hier - sowohl mit Blick auf die Tat als auch das Verhalten im Anschluss daran - eine hohe Mindestverbüßungsdauer festgelegt wird.
"Honey, I forgot to duck."
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4770
- Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Manches muss einfach gemeldet werden
"Honey, I forgot to duck."
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 64
- Registriert: Freitag 2. Juni 2017, 19:13
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ob der Autor die Bedeutung des Begriffs "schädliche Neigungen" im Zusammenhang mit Jugendstrafrecht recherchiert hat?Honigkuchenpferd hat geschrieben:https://www.welt.de/regionales/hamburg/ ... ngnis.html
Ungewöhnlicher Artikel für die Welt.
- Ara
- Urgestein
- Beiträge: 8353
- Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
- Ausbildungslevel: Schüler
Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Insbesondere ist doch die Frage, woher er die Informationen generell hat? Doch vermutlich von Frau Heinecke und nicht von der Generalstaatsanwaltschaft. Dann hätte sie ihm das finde ich auch erklären können.wololo hat geschrieben:Ob der Autor die Bedeutung des Begriffs "schädliche Neigungen" im Zusammenhang mit Jugendstrafrecht recherchiert hat?Honigkuchenpferd hat geschrieben:https://www.welt.de/regionales/hamburg/ ... ngnis.html
Ungewöhnlicher Artikel für die Welt.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4770
- Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Besonders bemerkenswert ist übrigens, dass der Autor keine Aushilfskraft ist, sondern "Chefreporter bei der Welt am Sonntag" und neben regionalen Themen zu Hamburg regelmäßig auch zu juristischen Themen berichtet.
"Honey, I forgot to duck."
-
- Mega Power User
- Beiträge: 3109
- Registriert: Montag 22. August 2005, 11:37
Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Melde: Novemberwetter im August mit Dauerregen und Kälte. Gott sei Dank steht im Oktober noch der Jahresurlaub in wärmere und hoffentlich sonnigere Gefilde an.
"Wenn die Welle kommt, dann nimm dir Zeit."
-Duke Kahanamoku-
-Duke Kahanamoku-
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 3576
- Registriert: Montag 8. März 2004, 14:07
- Ausbildungslevel: RA
Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Morgen soll es besser werden.Survivor hat geschrieben:Melde: Novemberwetter im August mit Dauerregen und Kälte. Gott sei Dank steht im Oktober noch der Jahresurlaub in wärmere und hoffentlich sonnigere Gefilde an.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
- thh
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5293
- Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Man muss den Artikel gar nicht lesen - inhaltliche Qualität wie auch die Ausrichtung kennt man schon nach der Bildunterschrift, nach der der Beschuldigte "gefangen gehalten" werde.
(Und seit wann kann man "Landfriedensbruch und tätliche Angriffe gegen Polizeibeamte" leisten?)
Dass das dem Jugendstrafrecht zugrundeliegende Erziehungsprinzip und der Begriff der "schädlichen Neigungen" auf der einen und die Hangtäterschaft des Erwachsenen wild durcheinandergeworfen werden und offenbar völlige Unkenntnis über die Inhalte und die Tatsachengrundlage für obergerichtliche Haft(fortdauer)Entscheidungen herrscht, wundert dann nicht mehr wirklich.
(Und seit wann kann man "Landfriedensbruch und tätliche Angriffe gegen Polizeibeamte" leisten?)
Dass das dem Jugendstrafrecht zugrundeliegende Erziehungsprinzip und der Begriff der "schädlichen Neigungen" auf der einen und die Hangtäterschaft des Erwachsenen wild durcheinandergeworfen werden und offenbar völlige Unkenntnis über die Inhalte und die Tatsachengrundlage für obergerichtliche Haft(fortdauer)Entscheidungen herrscht, wundert dann nicht mehr wirklich.
Das ist ja das Schöne am Journalismus: man kann über alles schreiben, auch über das, womit man sich nicht auskennt.Honigkuchenpferd hat geschrieben:Besonders bemerkenswert ist übrigens, dass der Autor keine Aushilfskraft ist, sondern "Chefreporter bei der Welt am Sonntag" und neben regionalen Themen zu Hamburg regelmäßig auch zu juristischen Themen berichtet.
Warum? Das Meinungsstück ist doch in ihrem Sinne schön gelungen. Erklärungen könnten da nur schaden.Ara hat geschrieben:Insbesondere ist doch die Frage, woher er die Informationen generell hat? Doch vermutlich von Frau Heinecke und nicht von der Generalstaatsanwaltschaft. Dann hätte sie ihm das finde ich auch erklären können.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
- famulus
- Fossil
- Beiträge: 10256
- Registriert: Freitag 12. März 2004, 12:55
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Manches muss einfach gemeldet werden
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar