Manches muss einfach gemeldet werden

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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Suchender_ hat geschrieben:LG Krefeld , Urteil vom 19.07.2017 - 7 O 147/16:

Kann mir bitte jemand erklären, wie die "A. AG" (Audi) einen strafbaren Betrug begehen kann (was hier im Rahmen von § 823 II BGB geprüft wird)?

Sicherlich wäre es möglich, dass natürliche Personen im Vorstand sich strafbar machen. Aber der Wortlaut des Urteils verweist eindeutig auf die "A. AG".
Das Gericht hat keinen strafbaren Betrug von Audi AG geprüft. Das Gericht hat die Beihilfe zu einem Betrug der Audi AG geprüft. Für die Beihilfe reicht eine vorsätzliche rechtswidrige Tat aus. Die Strafbarkeit der Audi AG wird aber erst an der Schuld scheitern.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Survivor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Survivor »

Syd26 hat geschrieben:Melde: Habe geträumt, dass ich mit batman und Survivor auf der gleichen Fortbildungsveranstaltung war. Thema: Abschaffung des IPR! :D :D :D
=D> :D Ich habe ja wirklich sehr gerne mit Euch deftig-fränkisch geschlemmt und Eure Gesellschaft immer sehr genossen, aber bei dem Thema bräuchte ich wohl vorher das ein oder andere Kellerbier und diverse Schnäpse, um mich zu motivieren. ;)
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ara hat geschrieben:
Suchender_ hat geschrieben:LG Krefeld , Urteil vom 19.07.2017 - 7 O 147/16:

Kann mir bitte jemand erklären, wie die "A. AG" (Audi) einen strafbaren Betrug begehen kann (was hier im Rahmen von § 823 II BGB geprüft wird)?

Sicherlich wäre es möglich, dass natürliche Personen im Vorstand sich strafbar machen. Aber der Wortlaut des Urteils verweist eindeutig auf die "A. AG".
Das Gericht hat keinen strafbaren Betrug von Audi AG geprüft. Das Gericht hat die Beihilfe zu einem Betrug der Audi AG geprüft. Für die Beihilfe reicht eine vorsätzliche rechtswidrige Tat aus. Die Strafbarkeit der Audi AG wird aber erst an der Schuld scheitern.
Erstens meine ich mich zu entsinnen (bitte korrigiere mich, wenn ich falsch liege), dass die Straflosigkeit einer jur. Person nicht bloß an der fehlenden Schuldfähigkeit, sondern bereits daran scheitert, dass keine "Handlung" im strafrechtlichen Sinne vorliegt. Zumal keine entsprechende Zurechnungsnorm für das Strafrecht existiert (anders im OWiG sowie im BGB).

Zweitens ist die Beklagte zu 2) des Urteils nach meinem Verständnis VW selbst oder jedenfalls eine andere jur. Person (im Text heißt es nämlich in etwa, die A. AG sei eine 100%-ige Tochter der Beklagten zu 2)). Selbst wenn also eine vorsätzliche rw. Haupttat der A. AG vorläge, könnte "die Beklagte zu 2)" als jur. Person (!) hierzu jedenfalls sicherlich keine Beihilfe leisten.
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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Suchender_ hat geschrieben: Erstens meine ich mich zu entsinnen (bitte korrigiere mich, wenn ich falsch liege), dass die Straflosigkeit einer jur. Person nicht bloß an der fehlenden Schuldfähigkeit, sondern bereits daran scheitert, dass keine "Handlung" im strafrechtlichen Sinne vorliegt. Zumal keine entsprechende Zurechnungsnorm für das Strafrecht existiert (anders im OWiG sowie im BGB).
Wenn man sich die wenige BGH-Rechtsprechung zum Thema anschaut, scheinen sie wenig Probleme damit zu haben, dass bestimmte Handlungen und Erfolge einer juristische Person zugerechnet werden können (z.B. BGHSt 3, 130, 132 wo der BGH annimmt, dass die juristische Person einen Erfolg erzielen kann). Daher sehe ich nun zumindest kein grundsätzliches Problem.
Suchender_ hat geschrieben: Zweitens ist die Beklagte zu 2) des Urteils nach meinem Verständnis VW selbst oder jedenfalls eine andere jur. Person (im Text heißt es nämlich in etwa, die A. AG sei eine 100%-ige Tochter der Beklagten zu 2)). Selbst wenn also eine vorsätzliche rw. Haupttat der A. AG vorläge, könnte "die Beklagte zu 2)" als jur. Person (!) hierzu jedenfalls sicherlich keine Beihilfe leisten.
Da ist natürlich was dran.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Samson
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Samson »

Mordfall von Metzler
Täter will auf Bewährung entlassen werden

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/m ... 61960.html

Frage an die Strafrechtskenner: ist eine Begnadigung nach 15 Jahren bei festgestellter "besonderer Schwere der Schuld" überhaupt möglich?
Gelöschter Nutzer

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ara hat geschrieben:
Suchender_ hat geschrieben: Erstens meine ich mich zu entsinnen (bitte korrigiere mich, wenn ich falsch liege), dass die Straflosigkeit einer jur. Person nicht bloß an der fehlenden Schuldfähigkeit, sondern bereits daran scheitert, dass keine "Handlung" im strafrechtlichen Sinne vorliegt. Zumal keine entsprechende Zurechnungsnorm für das Strafrecht existiert (anders im OWiG sowie im BGB).
Wenn man sich die wenige BGH-Rechtsprechung zum Thema anschaut, scheinen sie wenig Probleme damit zu haben, dass bestimmte Handlungen und Erfolge einer juristische Person zugerechnet werden können (z.B. BGHSt 3, 130, 132 wo der BGH annimmt, dass die juristische Person einen Erfolg erzielen kann). Daher sehe ich nun zumindest kein grundsätzliches Problem.
Suchender_ hat geschrieben: Zweitens ist die Beklagte zu 2) des Urteils nach meinem Verständnis VW selbst oder jedenfalls eine andere jur. Person (im Text heißt es nämlich in etwa, die A. AG sei eine 100%-ige Tochter der Beklagten zu 2)). Selbst wenn also eine vorsätzliche rw. Haupttat der A. AG vorläge, könnte "die Beklagte zu 2)" als jur. Person (!) hierzu jedenfalls sicherlich keine Beihilfe leisten.
Da ist natürlich was dran.
Jedenfalls aus letzterem Grund erscheint mir das Urteil höchst merkwürdig. Wenn es nicht noch etwas gibt, was ich übersehe, dann scheint dem LG ein ziemlicher Grundlagenfehler (Strafbarkeit einer jur. Person) unterlaufen zu sein...
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Samson hat geschrieben:ist eine Begnadigung nach 15 Jahren bei festgestellter "besonderer Schwere der Schuld" überhaupt möglich?
Bitte "Begnadigung" und Bewährung nicht vermengen. Ansonsten: Ja, das ist theoretisch möglich. Das erkennende Gericht stellt nur fest, ob eine besondere Schwere der Schuld gegeben ist (vgl. § 57a I Nr. 2 StGB). Das Vollstreckungsgericht trifft die Entscheidung, ob diese besondere Schwere eine weitere Vollstreckung gebietet, jedoch selbstständig. Es könnte auch zu dem Ergebnis kommen, dass dies schlicht nicht der Fall ist.

Freilich ist das im Fall Metzler praktisch ausgeschlossen. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass hier - sowohl mit Blick auf die Tat als auch das Verhalten im Anschluss daran - eine hohe Mindestverbüßungsdauer festgelegt wird.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Honigkuchenpferd »

https://www.welt.de/regionales/hamburg/ ... ngnis.html

Ungewöhnlicher Artikel für die Welt.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von wololo »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:https://www.welt.de/regionales/hamburg/ ... ngnis.html

Ungewöhnlicher Artikel für die Welt.
Ob der Autor die Bedeutung des Begriffs "schädliche Neigungen" im Zusammenhang mit Jugendstrafrecht recherchiert hat? :-k
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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

wololo hat geschrieben:
Honigkuchenpferd hat geschrieben:https://www.welt.de/regionales/hamburg/ ... ngnis.html

Ungewöhnlicher Artikel für die Welt.
Ob der Autor die Bedeutung des Begriffs "schädliche Neigungen" im Zusammenhang mit Jugendstrafrecht recherchiert hat? :-k
Insbesondere ist doch die Frage, woher er die Informationen generell hat? Doch vermutlich von Frau Heinecke und nicht von der Generalstaatsanwaltschaft. Dann hätte sie ihm das finde ich auch erklären können.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Besonders bemerkenswert ist übrigens, dass der Autor keine Aushilfskraft ist, sondern "Chefreporter bei der Welt am Sonntag" und neben regionalen Themen zu Hamburg regelmäßig auch zu juristischen Themen berichtet.
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Survivor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Survivor »

Melde: Novemberwetter im August mit Dauerregen und Kälte. Gott sei Dank steht im Oktober noch der Jahresurlaub in wärmere und hoffentlich sonnigere Gefilde an.
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Syd26
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Syd26 »

Survivor hat geschrieben:Melde: Novemberwetter im August mit Dauerregen und Kälte. Gott sei Dank steht im Oktober noch der Jahresurlaub in wärmere und hoffentlich sonnigere Gefilde an.
Morgen soll es besser werden. :alright
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

Man muss den Artikel gar nicht lesen - inhaltliche Qualität wie auch die Ausrichtung kennt man schon nach der Bildunterschrift, nach der der Beschuldigte "gefangen gehalten" werde.

(Und seit wann kann man "Landfriedensbruch und tätliche Angriffe gegen Polizeibeamte" leisten?)

Dass das dem Jugendstrafrecht zugrundeliegende Erziehungsprinzip und der Begriff der "schädlichen Neigungen" auf der einen und die Hangtäterschaft des Erwachsenen wild durcheinandergeworfen werden und offenbar völlige Unkenntnis über die Inhalte und die Tatsachengrundlage für obergerichtliche Haft(fortdauer)Entscheidungen herrscht, wundert dann nicht mehr wirklich.
Honigkuchenpferd hat geschrieben:Besonders bemerkenswert ist übrigens, dass der Autor keine Aushilfskraft ist, sondern "Chefreporter bei der Welt am Sonntag" und neben regionalen Themen zu Hamburg regelmäßig auch zu juristischen Themen berichtet.
Das ist ja das Schöne am Journalismus: man kann über alles schreiben, auch über das, womit man sich nicht auskennt.
Ara hat geschrieben:Insbesondere ist doch die Frage, woher er die Informationen generell hat? Doch vermutlich von Frau Heinecke und nicht von der Generalstaatsanwaltschaft. Dann hätte sie ihm das finde ich auch erklären können.
Warum? Das Meinungsstück ist doch in ihrem Sinne schön gelungen. Erklärungen könnten da nur schaden.
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famulus
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von famulus »

Mit freundlichen Grüßen an hlubenow:

https://www.welt.de/politik/ausland/art ... Hilfe.html

:lmao:
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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