Gut, dass so manche Gerichte insbesondere in Ostdeutschland flexibel mit den in der Verfassung verbürgten Rechten umgehen, ist natürlich noch mal ein eigenes Thema. Da fallen ja auch im Strafrecht immer wieder die gleichen Spezialisten auf.Mr_Black hat geschrieben:Landgericht Erfurt erlässt nach 16.30 Uhr keine Verfügung mehr, weil dann die Geschäftstelle Feierabend macht und niemand mehr das Ding schreibt, selbst wenn ein Richter was verfügen würde.julée hat geschrieben:Definitiv. Es muss schon sehr blöd laufen, damit ein Eilantrag nicht unmittelbar vorgelegt und bearbeitet wird.Ara hat geschrieben:Eine einstweilige Anordnung kriegst du in Deutschland in dringenden Fällen innerhalb von wenigen Stunden.
Manches muss einfach gemeldet werden
Moderator: Verwaltung
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ich weiß nicht, ob es besser ist, wenn, wie bei uns, durch den Kammervorsitzenden, bevor beraten wurde und er die Eilakte aufgeschlagen wurde, halbverbindlich erklärt wird: "Wir lehnen ab, das geht schneller. Wochenende naht".
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ok... also besser nix im Osten ..(hatte ich befürchtet) ... und nix nach Donnerstagmittag... ist notiert...
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Hast du dem denn widersprochen?Samson hat geschrieben:Ich weiß nicht, ob es besser ist, wenn, wie bei uns, durch den Kammervorsitzenden, bevor beraten wurde und er die Eilakte aufgeschlagen wurde, halbverbindlich erklärt wird: "Wir lehnen ab, das geht schneller. Wochenende naht".
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Hier könnte es nach 15:30 Uhr daran scheitern, dass keiner mehr was aus dem Fax nimmt bzw. vorlegt; für alles andere gibt es Lösungen - jedenfalls ein Fax mit Hinweisen, warum das alles irgendwie noch nicht so richtig überzeugt, ist immer drin.Mr_Black hat geschrieben:Landgericht Erfurt erlässt nach 16.30 Uhr keine Verfügung mehr, weil dann die Geschäftstelle Feierabend macht und niemand mehr das Ding schreibt, selbst wenn ein Richter was verfügen würde.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Es geht dann nach 16.30 Uhr natürlich auch keiner mehr ans Telefon und man erfährt nicht, ob und wann noch mit einer Entscheidung zu rechnen ist, die nach ihrer Ausfertigung ja auch noch im Original bei Gericht abgeholt und über Gerichtsvollzieher zugestellt werden muss.
Fazit: Wer etwas plant, bei dem er eine einstweilige Verfügung befürchten muss, sollte das an einem Nachmittag tun. Einem Freitag Nachmittag.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ja gut, irgendwann ist eben in den Serviceeinheiten niemand mehr da und die Richter ggf. auch schon außer Haus. Die Zahl der Fälle, in denen sich die Notwendigkeit eines Eilantrags erst um 15:00 Uhr herausstellt und über die noch taggleich zu entscheiden ist, ist aber doch eher gering (jedenfalls hier).
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
In den Gerichten in denen ich gearbeitet habe gab es dafür einen Eildienst der Serviceeinheiten.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Erinnert mich immer an die Situation im Strafgericht, wo Gericht und Verteidigung keinen Folgetermin innerhalb der 3 Wochen finden konnten und als der Verteidiger erklärte "Also an dem Donnerstag könnte es bei mir um 16 Uhr klappen", sich die Protokollkraft einmischte :P
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Das ist sicher im ganz eiligen Fall sehr ungünstig.
Andererseits muss man aber auch sagen, dass von Anwälten oftmals inflationär mit der Annahme eines Verfügungsgrundes umgegangen wird. Da sitzt man dann schon mal davor und fragt sich, was bitte daran jetzt eilbedürftig sein soll.
Diese Erkenntnis hilft denjenigen, dessen Sache wirklich eilt, nicht weiter. Auch klar ..
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Die Notwendigkeit kann sich schon früher herausstellen, z.B. wenn der Gegner am Donnerstag Abend oder Freitag früh überraschend die komplette Energieversorgung abdreht . Aber bis man hierzu einen erfolgversprechenden Schriftsatz und die notwendigen Mittel der Glaubhaftmachung (eidesstattliche Versicherungen im Original) in der Kanzlei beisammen und dann wiederum zum Gericht geschafft hat kann es dann auch schon mal Nachmittag werden.julée hat geschrieben:Ja gut, irgendwann ist eben in den Serviceeinheiten niemand mehr da und die Richter ggf. auch schon außer Haus. Die Zahl der Fälle, in denen sich die Notwendigkeit eines Eilantrags erst um 15:00 Uhr herausstellt und über die noch taggleich zu entscheiden ist, ist aber doch eher gering (jedenfalls hier).
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ja. Aber wenn der Beisitzer der das Ding schreibt im Sinne des Vorsitzenden stimmt bringt das nicht vielHonigkuchenpferd hat geschrieben:Hast du dem denn widersprochen?Samson hat geschrieben:Ich weiß nicht, ob es besser ist, wenn, wie bei uns, durch den Kammervorsitzenden, bevor beraten wurde und er die Eilakte aufgeschlagen wurde, halbverbindlich erklärt wird: "Wir lehnen ab, das geht schneller. Wochenende naht".
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Und auch selbst ausgefertigt?Samson hat geschrieben:Dafür hatten wir an meinem Gericht nach langem nachdenken eine Lösung gefunden: Wir haben selber geschrieben.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Richtig. Hier ist letztens ein Konkurrentenverfahren im Eilrechtschutz eingegangen für eine Mitte 2019 zu besetzende Stelle.Jeweli hat geschrieben:Das ist sicher im ganz eiligen Fall sehr ungünstig.
Andererseits muss man aber auch sagen, dass von Anwälten oftmals inflationär mit der Annahme eines Verfügungsgrundes umgegangen wird. Da sitzt man dann schon mal davor und fragt sich, was bitte daran jetzt eilbedürftig sein soll.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Guter Punktbatman hat geschrieben:Und auch selbst ausgefertigt?Samson hat geschrieben:Dafür hatten wir an meinem Gericht nach langem nachdenken eine Lösung gefunden: Wir haben selber geschrieben.