Familienrecht
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Familienrecht
Hallole, wenn man ein uneheliches Kind hat, wird dies wenn man danach heiratet, also mit der Mutter, automatisch ein Eheliches?
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Sorry, konnt ich ja nicht wissenDartagnan hat geschrieben:Ja, mich interessiert aber die Stellung vor 1998.
Interessiert es Dich vielleicht auch, wie es vor 1969 war?
Da gab es nämlich das Nichtehelichengesetz. Vorher bestand zwischen dem Vater und dem unehelichen Kind gar keine Verwandschaft.
Durch dieses Nichtehelichengesetz wurde auch ohne Ehe der Eltern ein verwandtschaftliches Verhältnis hergestellt, d.h. das Kind hatte z.B. gesetzliches Erbrecht bzw. Pflichtteilsrecht. Aber auch bestimmte Sonderregeln z.B. der Anspruch des Kindes auf vorzeitigen Erbausgleich noch zu Lebzeiten des Vaters.
Diese Unterscheidung zwischen ehelich und unehelich gibt es, wie gesagt, seit 1998 nicht mehr (Kindschaftsrechtsreformgesetz und Erbrechtsgleichstellungsgesetz).
Seit ´69 besteht ein Verwandtschaftsverhältnis --> Adoption nicht nötig.
Es ist immer die Frage, um welche "Rechte", die da zugewendet werden sollen, es geht.
Achja...den Punkt hatte ich grad vergessen. Ehelich und unehelich bestimmte sich nach dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes, soweit ich weiß (bin mir nicht 100% sicher). D.h. unehelich geboren bleibt unehelich.Dartagnan hat geschrieben:... änderte die Heirat damals die Einordnung ehelich oder unehelich?