Gesetzgebungsverfahren/ Gesetzgebungskompetenzen
Moderator: Verwaltung
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Gesetzgebungsverfahren/ Gesetzgebungskompetenzen
Ich hab mal wieder eine kleine Frage:
Zwei Regierungsfraktionen haben einen Gesetzesentwurf in den BT eingebracht, der sich mit dem Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten im Strafverfahren beschäftigt. An diesem Entwurf verwundert, dass er nicht von den Abgeordneten des BT ausgearbeitet wurde, sondern im Auftrag der Bundesregierung von einer größeren Anwaltskanzlei. Die Rechtsanwälte dort gelten zwar als ausgesprochene Experten, trotzdem würde mich interessieren, ob die Ausarbeitung des Gesetzentwurfs durch die RA-Kanzlei gerechtfertigt ist.
Wo ist sowas geregelt, ob die B-Regierung, wie hier, Aufträge über die Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen an Außenstehende vergeben kann/darf/nicht darf??
Zwei Regierungsfraktionen haben einen Gesetzesentwurf in den BT eingebracht, der sich mit dem Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten im Strafverfahren beschäftigt. An diesem Entwurf verwundert, dass er nicht von den Abgeordneten des BT ausgearbeitet wurde, sondern im Auftrag der Bundesregierung von einer größeren Anwaltskanzlei. Die Rechtsanwälte dort gelten zwar als ausgesprochene Experten, trotzdem würde mich interessieren, ob die Ausarbeitung des Gesetzentwurfs durch die RA-Kanzlei gerechtfertigt ist.
Wo ist sowas geregelt, ob die B-Regierung, wie hier, Aufträge über die Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen an Außenstehende vergeben kann/darf/nicht darf??
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Hallo! Also ob so etwas gesetzlich geregelt ist weiß ich nicht, aber ich denke, dass dies durchaus zulässig ist. Ich habe mein Verwaltungspraktikum im Landtag NRW gemacht und dort war es absolut üblich, dass die Fraktion, bevor sie Gesetzesinitiativen einbrachte, vorher Gespräche mit Juristen und den jeweils betroffenen Gruppierungen (z.B. Lehrer, Kirchen, Gewerkschaften etc.) führte und die verschiedenen Positionen abklärte. Dies dient ja auch dazu, allen Interessen gerecht zu werden und die unterschiedlichen Meinungen zu berücksichtigen. Dass sowas durch eine RA-Kanzlei erledigt wird halte ich für absolut legitim. Ob sich die Juristen der Fraktion damit beschäftigen oder Auswärtige, das ist doch egal. Solange nicht der Verdacht von Bestechlichkeit o.ä. aufkommt, ist m.E. nichts dagegen einzuwenden. Das ist halt das tägliche politische Geschäft.......
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Wenn ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestages kommt, brauchen die Abgeordneten externe Experten, da sie nicht wie die Regierung auf die Ministerialbürokratie zurückgreifen können.
Bedenklich werden solche Geschichten, wenn etwa die Juristin einer Versicherungsgesellschaft einen Gesetzentwurf zum Versicherungsrecht schreibt.
Bedenklich werden solche Geschichten, wenn etwa die Juristin einer Versicherungsgesellschaft einen Gesetzentwurf zum Versicherungsrecht schreibt.
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