Gesetzgebungsverfahren/ Gesetzgebungskompetenzen

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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ziviman
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Gesetzgebungsverfahren/ Gesetzgebungskompetenzen

Beitrag von ziviman »

Ich hab mal wieder eine kleine Frage:

Zwei Regierungsfraktionen haben einen Gesetzesentwurf in den BT eingebracht, der sich mit dem Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten im Strafverfahren beschäftigt. An diesem Entwurf verwundert, dass er nicht von den Abgeordneten des BT ausgearbeitet wurde, sondern im Auftrag der Bundesregierung von einer größeren Anwaltskanzlei. Die Rechtsanwälte dort gelten zwar als ausgesprochene Experten, trotzdem würde mich interessieren, ob die Ausarbeitung des Gesetzentwurfs durch die RA-Kanzlei gerechtfertigt ist.
Wo ist sowas geregelt, ob die B-Regierung, wie hier, Aufträge über die Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen an Außenstehende vergeben kann/darf/nicht darf??
tom1980
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Beitrag von tom1980 »

Hallo! Also ob so etwas gesetzlich geregelt ist weiß ich nicht, aber ich denke, dass dies durchaus zulässig ist. Ich habe mein Verwaltungspraktikum im Landtag NRW gemacht und dort war es absolut üblich, dass die Fraktion, bevor sie Gesetzesinitiativen einbrachte, vorher Gespräche mit Juristen und den jeweils betroffenen Gruppierungen (z.B. Lehrer, Kirchen, Gewerkschaften etc.) führte und die verschiedenen Positionen abklärte. Dies dient ja auch dazu, allen Interessen gerecht zu werden und die unterschiedlichen Meinungen zu berücksichtigen. Dass sowas durch eine RA-Kanzlei erledigt wird halte ich für absolut legitim. Ob sich die Juristen der Fraktion damit beschäftigen oder Auswärtige, das ist doch egal. Solange nicht der Verdacht von Bestechlichkeit o.ä. aufkommt, ist m.E. nichts dagegen einzuwenden. Das ist halt das tägliche politische Geschäft.......
Frittenverkäufer
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Beitrag von Frittenverkäufer »

Wenn ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestages kommt, brauchen die Abgeordneten externe Experten, da sie nicht wie die Regierung auf die Ministerialbürokratie zurückgreifen können.

Bedenklich werden solche Geschichten, wenn etwa die Juristin einer Versicherungsgesellschaft einen Gesetzentwurf zum Versicherungsrecht schreibt.
ziviman
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Beitrag von ziviman »

Dass das möglich ist, denke ich mir auch. Aber das muss doch irgendwo stehen oder erklärt sein. Es kann doch nicht einfach nur so sein.
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Wär in der verfassung alles so ausführlich geregelt, wär sie so dick wie das BGB... Ö-Rechtler brauchen sowas nicht. Wir kennen uns ja aus :)
Erst Pflicht dann Kür!
ziviman
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Beitrag von ziviman »

Da hast Du wohl Recht :D :D
Aber das Problem ist, dass ich es ja auch begründen muss. Und nur zu sagen, dass es so ist, wäre wohl etwas dumm.....
Allerdings finde ich dazu nix.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Evtl damit begründen, dass auch in den Ministerien die Gesetze ausgearbeitet werden...
Bin auch grad am Suchen, dazu gibts wirklich nicht viel

Grüße nach Passau :D
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ZÄHLT DER PARTEIVORSTAND ZU EINER JURISTISCHEN PERSONß
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Olli
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Beitrag von Olli »

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