Hallo, ich habe eine Frage.
Angenommen X begehrt die dt. Staatsbürgerschaft, stellt also einen Antrag auf Einbürgerung, welche aber abgelehnt wird. Daraufhin legt X Widerspruch ein, welches erfolglos bleibt.
Nun will X vor dem VerwG klagen. Er begehrt aber gleichzeitig noch immer die Einbürgerung.
Dann müssen doch zwei Klagen eingereicht werden, oder ? einmal Anfechtungsklage um den Ablehnungsbescheid aufzuheben und was noch, um die EInbürgerung zu verlangen ? Verpflichtungsklage, Leistungsklage ?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen .... vielen lieben dank
begehren : einbürgerung
Moderator: Verwaltung