Körperverletzung- Schlafmittel!

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Manosfighter
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Beitrag von Manosfighter »

Gott was hab ich denn da geschrieben ](*,) hatte da an die Unerheblichkeit gedacht... Ist wohl aber völlig fehl gelaufen mein Beispiel... Ja auf jeden Fall sollte diese aber auch ncoh beachtet werden!
"Die „Seehunde in der Nordsee“ sind im Verwaltungsstreitverfahren nicht beteiligungsfähig."
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
Gelöschter Nutzer

Noch einmal

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Heimliche Zugabe des Schlafmittels= 223 I, 224 I Nr. 1 und 3 ist das korrekt oder nicht?Ein Schlfmittel verursacht aber doch keine koerperliche Misshandlung oder Gesundheitsschaedigung, es macht nur Menschen schlafen. Wie kann ich denn arguementieren dass ein gesundheitsschaedlicher Stoff ist? Reciht die Bewusstlosigkeit aus?
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