Im AS-Skript und im Maurer steht, dass für den Folgenbeseitigungsanspruch der Verwaltungsrechtsweg eröffnet sei, da es sich um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch handele.
Ich bin mir da jetzt nicht ganz sicher, was ich im Gutachten dazu schreiben würde. Muss ich dann schon detailliert auf den Anspruch eingehen, also darstellen, wie er hergeleitet wird? Denn ich kann ja nicht einfach schreiben "Der FBA ist ein öffentlich-rechtlicher Anspruch, der Verwaltungsrechtsweg ist somit eröffnet", wenn ich noch gar nichts dazu gesagt habe, was der FBA überhaupt ist und wo er herkommt.
Hat da vielleicht jemand nen Tipp? Danke im Voraus!
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs beim FBA
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Bei so kritischen Sachen wie dem öff-rechtlichen FBA würde ich aber die Diskussion um dessen Rechtsnatur (jedenfalls teilweise) auf die Rechtswegfrage vorziehen. So in der Art: "Anspruchsgrundlage im vorliegenden Fall ist mglw ein ö-r FBA, dessen Rechtsnatur nachfolgend näher zu untersuchen ist." Dann kommt die Diskussion um die dogmatische Herleitung des FBA (1004 BGB, Grundrechte, Rechtsstaat usw.) und schließlich eine Abgrenzung zu den abdrängenden Sonderzuweisungen in Staatshaftungsangelegenheiten (v.a. 34 GG, 839 BGB, 40 II VwGO).