Eintragung nach § 873 I BGB nicht erforderlich?
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Eintragung nach § 873 I BGB nicht erforderlich?
In welchen Fällen ist die Eintragung der Rechtsänderung nach § 873 I BGB nicht erforderlich: "... soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt."?
Vernunft – ein anderer Ausdruck für Ahnungslosigkeit in Bezug auf Widersprüche zwischen Zwecken und Mitteln (Luhmann)
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hm, wieso ? bei der Übertragung nach 1154, 1153, also durch schriftl. Abtretungserklärung, brauch ich ja keine Eintragung zum Rechtsübergang ?
..oder ist das alles ein großes Missverständnis, was wir da grade zusammenschreiben ?
..oder ist das alles ein großes Missverständnis, was wir da grade zusammenschreiben ?
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Mittwoch 22. Februar 2006, 22:48, insgesamt 1-mal geändert.
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ja. Du hast recht (bei der briefhypothek).Daniel22 hat geschrieben:hm, wieso ? bei der Übertragung nach 1154, 1153, also durch schriftl. Abtretungserklärung, brauch ich ja keine Eintragung zum Rechtsübergang ?
ich hatte nur irgendwie die ganze zeit die buchhypothek im kopf (da gilt schon der 873). bei einem buchfreien grundstück kann es sich natürlich nur um eine briefhypothek handeln.
mann.... musst Du mich durcheinander bringen. ich habe doch gleich am anfang das richtige gemeint und auch das richtige geschrieben "bestellung"....... und dann kommst Du mit der frage, was ich damit gemeint habe
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ja. im normallfall schon. wenn das grundstück selber aber nicht im grundbuch eingetragen ist (buchfrei), dann kann man da keine eintragung vornehmen, da kein blatt dafür vorhanden sind.Daniel22 hat geschrieben:ich dich durcheinanderbringen ? Wieso...Bestellung war doch falsch ? Oder was verstehst du darunter ? das ist doch, wenn die Hypothek entsteht...und da brauch ich ja grade eine Eintragung ?
dann greift eben diese ausnahme von 873 I ltzt. HS.
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arghh.... so wird das nix mit dem staatsexamen, wenn Du bei jedem wort so pingelig bist..... Du musst das ganze global sehen und nicht über die einzelne bedeutung der worte nachdenkenDaniel22 hat geschrieben:..wieso, er hat doch nach der Rechtsänderung und nicht nach der Rechtsentstehung gefragt ?
wenn irgendetwas entsteht, dann ist es eigentlich ja auch eine rechtsänderung.