[ArbR][InsOR]Frage zum Betriebsübergang nach § 613a BGB

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Gelöschter Nutzer

[ArbR][InsOR]Frage zum Betriebsübergang nach § 613a BGB

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Was ist ein Betriebsteil i.S.d. § 613a BGB?

Greift § 613a BGB auch, wenn man aus einem insolventen aber noch fortgeführten Unternehmen die rentablen Bestandteile (z.B. Entwicklungsabteilung, Know-How, Patente, Kundendaten) herauskauft?

Wenn man den Sachverhalt unter Ausklammerung der Insolvenz betrachtet, würde ich schon einen Betriebsübergang annehmen, frage mich aber, ob im Insolvenzfall nicht Sonderregelungen gelten.
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Elandee
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Beitrag von Elandee »

613a ist grds einschlägig, allerdings werden (nach Rspr-Grundsätzen glaub ich) betriebsbedingte Kündigungen zugelassen, wenn sie Bestandteil eines Sanierungskonzeptes des Erwerbers sind.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

muss ich die dann vor oder nach Veräußerung vornehmen?
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TaxMan
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Beitrag von TaxMan »

wieso sollte denn der veräußerer seine AN kurz vor Veräußerung deswegen kündigen ?!

EDIT:

okay ... vll. bestandteil des KV ... aber ist sowas zulässig ?!
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
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Elandee
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Beitrag von Elandee »

TaxMan hat geschrieben:wieso sollte denn der veräußerer seine AN kurz vor Veräußerung deswegen kündigen ?!

EDIT:

okay ... vll. bestandteil des KV ... aber ist sowas zulässig ?!
... wegen 613a grds unzulässig.

Brain,
die betriebsbedingte Kündigung auf Basis eines Sanierungskonzeptes kann m.W. sowohl vom Erwerber als auch vom Veräußerer ausgesprochen werden. Wenn es eine Bedingung im Unternehmens-KV ist, dann wird das aber wohl eher der Veräußerer erledigen.
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