Einladung Informationsveranstaltung zum höheren Justizdienst in Bayern

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chefrocker
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Einladung Informationsveranstaltung zum höheren Justizdienst in Bayern

Beitrag von chefrocker »

Hi,
vor ein paar Tagen bekam ich vom OLG ein Einladung zu einer Informationsveranstaltung für den höheren Justizdienst Anfang April. Die Notenbekanntgabe ist aber auch erst Anfang April.
Ist es üblich, dass ALLE Prüflinge zu dieser Veranstaltung eingeladen werden oder nur diejenigen, wo sich die Note in entsprechenden Regionen bewegt?
Letzteres kann ich mir eigentlich gar nicht vorstellen, da das ja heißen würde, dass die Arbeiten schon alle korrigiert sind und schon auch die Note feststeht und das alles schon knapp über einem Monat vor Notenbekanntgabe.
Hat jemand von Euch hierzu nähere Infos?

Gruß,
Chefrocker

Edit: Hat sich nach einem Telefonat erledigt. Es bekommen alle Referendare.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Tja, wäre wohl auch zu schön gewesen...

Bei dir gilt vermutlich auch am 6. April entnervt auf den Postmann warten?
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Ich drück die Daumen!!! Falls du auf die Infoveranstaltung gehst, dann poste doch mal später, was die so erzählt haben.
Erst Pflicht dann Kür!
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chefrocker
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Beitrag von chefrocker »

ghostwriter hat geschrieben:Tja, wäre wohl auch zu schön gewesen...

Bei dir gilt vermutlich auch am 6. April entnervt auf den Postmann warten?
Ja, schade. Hab mich schon gefreut :D
Dann heißt es wohl doch "entnervt auf den Postmann warten" =P~
Ich werde trotz allem mal hingehen, mir alles anhören und dann selbstverständlich hier Bericht erstatten.

Gruß,
Chefrocker
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Ich danke schon mal im voraus für den Bericht.
Und viel Glück mit dem Postmann!
Gruß
bilguer
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dionysos
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Beitrag von dionysos »

bilguer hat geschrieben:Und viel Glück mit dem Postmann!
Ich wünsch dir auch viel Glück mit dem Postmann. Allerdings bringen die Bastarde seit Jahren kaum mehr als nen 4,x-Punkte-Schnitt... :D
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chefrocker
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Beitrag von chefrocker »

Wie versprochen folgt mein Kurzbericht. Bin grad aus Nürnberg zurückgekommen:
Der ORR aus München hat im wesentlich das Anforderungsprofi für Richter und Staatsanwälte erläutert, wie es auch hier: http://www2.justiz.bayern.de/_stellen/rus.htm (Verwaister Link automatisch entfernt) zu finden ist.
Bzgl. der Staatsnote meinte er, dass man mit 9,5 Punkten auf der sicheren Seite wäre.
Bei 8,5 oder höher sollte man sich direkt nach Erhalt der schriftlichen Prüfungsergebnisse bewerben.
Bei weniger Punkten sollte man bis zum Endergebnis nach der mündlichen Prüfung warten. Vorher mache eine Bewerbung keinen Sinn.

In diesem Sinne,
Gruß,
Chefrocker
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit ist Voraussetzung für die Ernennung?

Kann das sein? Prof. R. meinte, auch EU-Ausländer könnten Richter und Staatsanwälte werden. :-k

Was stimmt denn nun?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@ chefrocker:
Wie hat der das denn gemeint, "mit 9,5 auf der sicheren Seite"? Eine Art Jobgarantie beim Freistaat? wäre mir neu, aber schön wär's trotzdem :)
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

aberratio hat geschrieben:@ chefrocker:
Wie hat der das denn gemeint, "mit 9,5 auf der sicheren Seite"? Eine Art Jobgarantie beim Freistaat? wäre mir neu, aber schön wär's trotzdem :)
Das war praktisch noch nie anders, wenn man diese Noten hatte. In den letzten zehn Jahren lag die Einstellungsnote einmal über 9,5, wenn ich mir die Statistik noch richtig vergegenwärtige.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ISt die Note aus dem 1. Examen dann egal?
Schlumpfi
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Beitrag von Schlumpfi »

Im Grunde schon. Das 1. Staatsexamen kann als ein Kriterium ergänzend herangezogen werden, wenn sich um eine Stelle zwei Bewerber mit der exakt gleichen Gesamtnote schlagen würden..... Rechne jetzt mal die Wahrscheinlichkeit aus.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Aha! Bei uns in NRW muss man aus beiden Examnia 15 Punkte haben, wobei das 2. ein VB sein sollte und die Note aus dem 1. Eamen nur zur Hälfte zählt!
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

Kritschgau hat geschrieben:
aberratio hat geschrieben:@ chefrocker:
Wie hat der das denn gemeint, "mit 9,5 auf der sicheren Seite"? Eine Art Jobgarantie beim Freistaat? wäre mir neu, aber schön wär's trotzdem :)
Das war praktisch noch nie anders, wenn man diese Noten hatte. In den letzten zehn Jahren lag die Einstellungsnote einmal über 9,5, wenn ich mir die Statistik noch richtig vergegenwärtige.
das macht mir mut ....
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

schlafkatze hat geschrieben:
Kritschgau hat geschrieben:
aberratio hat geschrieben:@ chefrocker:
Wie hat der das denn gemeint, "mit 9,5 auf der sicheren Seite"? Eine Art Jobgarantie beim Freistaat? wäre mir neu, aber schön wär's trotzdem :)
Das war praktisch noch nie anders, wenn man diese Noten hatte. In den letzten zehn Jahren lag die Einstellungsnote einmal über 9,5, wenn ich mir die Statistik noch richtig vergegenwärtige.
das macht mir mut ....
Die Statistik betrifft die ordentliche Jusitz! manchmal können die Anforderungen höher sein (zB wenn man ans ArbG will), manchmal auch niedriger (Finanzverwaltung, Job in der normalen Verwaltung ohne VG-Ambition).
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