Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Was passiert dann eigentlich? Kann der Betroffene sich dann gar nicht gegen eine Kündigung weheren, wenn das Kündigunsgschutzgesetz nicht eingreift, weil zB im Betrieb weniger als Arbeiter sind oder er nur 1 monat gearbeitet hat..
SMT
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Beitrag von SMT »

Doch.

Es gilt zwar nicht der Maßstab des 1 KSchG aber die Kündigung kann anhand der Generalklauseln überprüft werden (138, 242). Allerdings muss genau darauf geachtet werden nicht über die Hintertür den Kündigungsschutz wieder einzuführen. Verstöße müssen auf jeden Fall über das Maß der Sozialwidrigkeit hinausgehen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

danke =D>
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