Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar
Moderator: Verwaltung
Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar
Was passiert dann eigentlich? Kann der Betroffene sich dann gar nicht gegen eine Kündigung weheren, wenn das Kündigunsgschutzgesetz nicht eingreift, weil zB im Betrieb weniger als Arbeiter sind oder er nur 1 monat gearbeitet hat..
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Doch.
Es gilt zwar nicht der Maßstab des 1 KSchG aber die Kündigung kann anhand der Generalklauseln überprüft werden (138, 242). Allerdings muss genau darauf geachtet werden nicht über die Hintertür den Kündigungsschutz wieder einzuführen. Verstöße müssen auf jeden Fall über das Maß der Sozialwidrigkeit hinausgehen.
Es gilt zwar nicht der Maßstab des 1 KSchG aber die Kündigung kann anhand der Generalklauseln überprüft werden (138, 242). Allerdings muss genau darauf geachtet werden nicht über die Hintertür den Kündigungsschutz wieder einzuführen. Verstöße müssen auf jeden Fall über das Maß der Sozialwidrigkeit hinausgehen.