umfasst der vertrauensschaden unvorteilhafte reges.

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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mesrine
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umfasst der vertrauensschaden unvorteilhafte reges.

Beitrag von mesrine »

§122 umfasst aufwendungen des Ersatzberechtigten sowie alle entgangenen vorteile aus geschäften

wenn der Ersatzberechtigte jedoch im vertrauen auf die gültigkeit des angef. reges. ein für ihn unvorteiulhaftes ges. abschliesst, ist der schaden vertrauenss. i. S. d. 122 ??

vielleicht ein beispiel
a kauft von b ein auto, weil a nun denkt er habe ein neues auto, versteigert er sein altes Auto (wert 100€) und muss es infolgedessen für 40€ verkaufen
sind die 60 € dif. nun vertrauensschaden i.S.d. 122 wenn b gegenüber a anficht ?

zu bedenken : a hatte wegen versteigerung kein einf. auf den preis
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn das negative Interesse zu bedienen ist, ist der Geschädigte so zu stellen, wie er stünde, hätte er nie etwas von dem Geschäft gehört. Wäre es nicht zu dem Kaufvertrag zwischen A und B gekommen, hätte A sein bisheriges Auto nicht versteigert, wäre also vermögensmäßig um 60 EUR reicher. Demnach erfaßt § 122 I auch diesen Schaden.
mesrine
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Beitrag von mesrine »

käme also a zu dem schluss da er jetzt ein neues auto habe brauche er sein haus nicht mehr und wohnt jetzt im Auto, folglich verkauft er sein haus für symbolische 5 € an H

Hauswert vertrauensschaden des A ?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nein, in dem Fall mußt Du nicht einmal auf § 242 zurückgreifen. Schäden sind nur unfreiwillige Vermögensopfer. Den Verlust in Höhe der Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert des Grundstücks und den 5 EUR Kaufpreis hat er aber bewußt in Kauf genommen. Diesen Verlust hätte er auch dann erlitten, hätte B nicht angefochten. Ohne Schaden kein Schadenersatz.
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