Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird. Das Nähere wird durch Dienstvorschrift geregelt.
Wie sieht das denn in der Praxis aus? Wenn ich (als Betroffener einer Maßnahme) einen Polizisten bitte, sich auszuweisen, was bekomme ich da zu sehen? Haben auch die uniformierten Polizisten stets eine Art Ausweis dabei? Was steht da alles, Dienstnummer o.ä.??
Kann man die entsprechenden Dienstvorschriften irgendwo nachlesen?
Hat da jemand ein paar Infos für mich? Sonst muss ich mal beim Polizeibeamten meines Vertrauens dumm nachfragen . Aus der Vorschrift allein wird man imho nicht schlau.
So weit ich das weiss (Vorsicht, Laienwissen!) müssen dir Uniformierte nur ihren Namen und die Dienststelle sagen. Einen Ausweis müssen dir nur Polizisten in zivil zeigen.
Aber es kann dir sicherlich "dergrinch" weiterhelfen, da war doch mal bei der Polizei .
Zuletzt geändert von Tequila am Mittwoch 1. März 2006, 19:17, insgesamt 1-mal geändert.
Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird. Das Nähere wird durch Dienstvorschrift geregelt.
Wie sieht das denn in der Praxis aus? Wenn ich (als Betroffener einer Maßnahme) einen Polizisten bitte, sich auszuweisen, was bekomme ich da zu sehen?
grtz
BuggerT
Dienstausweis mit Dienstgradnennung, Lichtbild und Bezeichnung der Dienststelle; ggf. Befugnis zum Führen einer Dienstwaffe
die haben dann so einen richtig schönen ausweis mit foto usw.
es ist aber schon recht praktisch, zu wissen wie sowas überhaupt aussschaut, denn der grösste teil den leute haben echt keine ahnung und man könnte da jeden wisch vorzeigen (ich darf mich zu den besser informierten zählen, da wir bei AS im rahmen von polizerecht eine solchen ausweis zu sehen bekommen haben ),
is doch bei der bw nicht anders ... da hat man doch auch nen truppenausweis ... und wehe den hat man nicht dabei wenn die feldjäger einen anhalten ... hui hui ... da macht man u.U. ein rennen mit
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.