Tach zusammen!
Ich bin gerade auf der Suche nach einem Aufsatz über verschiedene subordinations-/koordinative Verträge.
Hintergrund: ich habe hier nen Fall vor mir liegen und weiß nicht so recht, wie ich den einordnen soll. Es geht um ne Hochschule und das Landesministerium
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Moderator: Verwaltung
- Vincent
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- De Owwebacher
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Guude, Vincent!
Vom Gefühl her würde ich sagen, wenn es nicht gerade um eine Aufsichtsangelegenheit geht, eher koordinationsrechtlich.
Mir hat bei ÖR Verträgen mal die Kommentierung bei Knack weitergeholfen.
Ansonsten Weck DVP 03, 133
Gurlit Jura 01, 659
Siefert-Hänsle VA 01, 176
Höfling/Krings JuS 00, 625
Grziwotz JuS 98, 807
Vom Gefühl her würde ich sagen, wenn es nicht gerade um eine Aufsichtsangelegenheit geht, eher koordinationsrechtlich.
Mir hat bei ÖR Verträgen mal die Kommentierung bei Knack weitergeholfen.
Ansonsten Weck DVP 03, 133
Gurlit Jura 01, 659
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- Vincent
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Die Gurlit habe ich u.a. heute morgen durchgekaut.
Der Rest kommt heute abend dran. Merci schonmal!
Gurlit und Konsorten sagen aber, dass es bei der Unterscheidung subo. koor. entscheidend ist, ob innerhlab der betroffenen Rechtsbeziehung grundsätzlich der Erlass von VA möglich ist.
Nun würde ich doch mal sagen, dass das Landesministerium grundsätzlich den Hochschulen VA aufbrummen kann... oder nicht?
Cheers!
Der Rest kommt heute abend dran. Merci schonmal!
Gurlit und Konsorten sagen aber, dass es bei der Unterscheidung subo. koor. entscheidend ist, ob innerhlab der betroffenen Rechtsbeziehung grundsätzlich der Erlass von VA möglich ist.
Nun würde ich doch mal sagen, dass das Landesministerium grundsätzlich den Hochschulen VA aufbrummen kann... oder nicht?
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- De Owwebacher
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Das würde ich differenziert sehen, je nach Regelungsbereich. Wenn es um Aufsichtsmaßnahmen, Satzungsgenehmigungen etc. geht, können VAe ergehen, richtig. Aber in anderen Bereichen könnten sich das Ministerium und die Hochschule als Körperschaft mit Selbstverwaltung auch auf gleicher Augenhöhe gegenüber stehen, je nachdem.Nun würde ich doch mal sagen, dass das Landesministerium grundsätzlich den Hochschulen VA aufbrummen kann... oder nicht?
- Vincent
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Stimmt, das leuchtet mir ein.
Wenn also die Uni nen neuen Forschungsschwerpunkt einrichtet, hat das Ministerium recht wenig damit zu schaffen und wir haben ein gleichgestelltes Verhältnis.
Andererseits werden solche Forschungen ja auch durch Geld des Ministeriums erst ermöglicht. In meinem Fall wurde der Forschungsschwerpunkt sogar in Absprache mit dem Ministerium erst eingerichtet
Wenn also die Uni nen neuen Forschungsschwerpunkt einrichtet, hat das Ministerium recht wenig damit zu schaffen und wir haben ein gleichgestelltes Verhältnis.
Andererseits werden solche Forschungen ja auch durch Geld des Ministeriums erst ermöglicht. In meinem Fall wurde der Forschungsschwerpunkt sogar in Absprache mit dem Ministerium erst eingerichtet
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- De Owwebacher
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Dann müsste man wohl darauf abstellen, ob nach dem einschlägigen Landeshochschulgesetz die Einrichtung von Forschungsschwerpunkten in einem Über-Unterordnungs-Verhältnis zwischen Hochschule und Ministerium erfolgen kann. In Hessen gibt es zB "Zielvorgaben" für die Strukturplanung, aber ob diese die Einrichtung von Forschungsschwerpunkten regeln und ob sie als VAe angesehen werden, müsste man in einem Kommentar oder Buch zum Hochschulrecht nachlesen.
Die Finanzierung durch das Ministerium spielt mE keine Rolle, denn sie wäre ja auch im Gleichordnungsverhältnis möglich. Ebenso wenig sind die vorherigen Absprachen entscheidend, denn solche gibt es wohl bei jedem ÖR Vertrag.
Die Finanzierung durch das Ministerium spielt mE keine Rolle, denn sie wäre ja auch im Gleichordnungsverhältnis möglich. Ebenso wenig sind die vorherigen Absprachen entscheidend, denn solche gibt es wohl bei jedem ÖR Vertrag.