Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen, im folgenden erst der SV
Es geht darum, dass Land X auch Unionsbürger (damit sind vor allem EU Bürger gemein, nicht CDU....ler an Volksabstimmungen auf Länderebene beteiligen will, führt dafür eine Änderung des Art. XY LV ein. Nun wollen andere BLänder dem Bsp folgen. Allerdings gefällt das der BReg nicht. Sie beantragt, die Nichtigkeitserklärung durch (und vor) dem BVerfG. Sie begründet, dass mit der festen Überzeugung der Unzulässigkeit gegenüber dem GG, Art. XY LV hat keinen rechtl Bestand vor dem GG. Der Antrag wird formgerecht eingereicht. Frage nach der Zulässigkeit des Antrags.
Also ich lasse natürlich die Begründetheit weg und stürze mich auf die Zulässigkeitsprüfung. Ich prüfe eine abstrakte Normenkontrolle. Nur wo soll da ein Problem sein ?!
Antragssteller + / Antragsgegner gibt’s ja nicht bei dem Verfahren / Begründung erfolgt , reicht die Klarstellungsfunktion nicht aus ?!
Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte ! danke im voraus
Normenkontrolle - Problem
Moderator: Verwaltung
- bilguer
- Mega Power User
- Beiträge: 2753
- Registriert: Montag 28. November 2005, 11:50
- Ausbildungslevel: RA