Fristberechnung

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Fristberechnung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo!

X will Anfechtungsklage gegen einen VA erheben den die behörde am 2.3 zur Post gegeben hat. Ein Vorverfahren ist nicht erforderlich.

§ 74 I S. 2 VwGO muss er die Klage 1 Monat nach Bekanntgabe erheben.
§ 41 II VwVfG : der VA gilt am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, also wurde er X am 5.3 bekannt gegeben.

§57 II VwGO führt dann zu den §§ 222 der ZPO und diese dann zu §§ 187 BGB.

§ 187 I BGB Tag auf den das Ereignis fällt wird nicht mitgerechnet (bekanntgabe des VA=Ereignis, oder?)

also müsste X spätestens am 6.4 um 24 Uhr Klage erheben?
oder muss ich noch den § 188 II BGB dazu nehmen, dann wäre es der 5.4..

irgendwie macht mich das ganz kirre..
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Baron
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Beitrag von Baron »

der 187 regelt nur den beginn der frist. nicht das ende. daher musst Du immer den 187 mit dem 188 zusammen nehmen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ok, danke.
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