2. Staatsexamen nrw- Märzklausuren!!
Moderator: Verwaltung
2. Staatsexamen nrw- Märzklausuren!!
an alle betroffenen scon mal die herzlichsten durchhalteparolen!!!
der erste teil ist geschafft..und ich würde mich freuen, zu hören, was so drankam und wie die schwierigkeit so eingeschätzt wurde.
entweder gerne zwischendurch oder am ende der klausurenrunde..vielen dank!!!
der erste teil ist geschafft..und ich würde mich freuen, zu hören, was so drankam und wie die schwierigkeit so eingeschätzt wurde.
entweder gerne zwischendurch oder am ende der klausurenrunde..vielen dank!!!
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Wartet doch mal den Druck ab... Morgen schreibe ich die letzte Klausur, und dann werde ich berichten, was - nach meiner Ansicht - drankam... Versprochen!jura123 hat geschrieben:hallo,
habe gehört, dass im strafrecht auf jeden fall wieder mal eine revisionsklausur gelaufen sein soll...was für eine konnte ich leider nicht erfahren...aber ab morgen sind die schlimmen tage für die armen schreiber ja um und es erbarmt sich vielleicht jemand mit uns...BITTE!!!!
Lohnt sich ja nicht, für jede Klausur einzeln zu berichten!
Das war`s...
So, erstatte dann mal meinen Bericht, wobei ich ausdrücklich darauf hinweise, dass ich mir da natürlich auch nicht 100%ig sicher bin...
Z1: Gerichtliche Entscheidung (Urteil), prozessual Hilfsaufrechnung und Hilfswiderklage, materiell Bereicherungsrecht (Klage) und Maklerprovision (bei der Hilfsaufrechnung bzw. Hilfswiderklage)
Z2: Anwaltsgutachten, materiell: Schuldrecht, Kaufvertrag über gebrauchtes Wohnmobil (Mandant war Verkäufer), Rücktritt wegen zahlreicher Sachmängel, prozessual: gegen Mandant war VU ergangen, Einspruch hiergegen war zu prüfen, dabei ein Zustellungsproblem (Ersatzzustellung), Prüfung von Gegenansprüchen des Mandanten auf Minderung des Kaufpreises für in Zahlung genommenen Wohnwagen) Anfertigung eines Schriftsatzes ans Gericht bzw. Mandantenschreiben
Z4: Anwaltsgutachten, Verkehrsunfall zwischen Radfahrerin und Bus an Bushaltestelle, Radfahrerin tritt sämtliche Forderungen aus dem Unfall an ihren Ehemann ab, welcher Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche (Heilbehandlungskosten in Form des Selbtbehaltes der Krannkenversicherung, SE für kaputtes Fahrrad, Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen) gegen das Verkehrsunternehmen und dessen Haftpflichtversicherung klageweise geltend macht. Feststellungsantrag hinsichtlich zukünftiger Ansprüche. Anwaltsgutachten aus Sicht der Beklagten, Prüfung von Gegenansprüchen wegen Beschädigung des Busses, StVG, PflVG usw., Unfall als unabwendbares Ereignis
Z3: gerichtliche Entscheidung (Urteil), Zwangsvollstreckungsrecht: Antrag auf Erklärung der Unzulässigkeit der Vollstreckung aus notarieller Urkunde, VU gegen die Beklagte Bank, Einspruch hiergegen eingelegt, Fristproblem bei Fax der Einspruchsschrift ans Gericht: Fax vor Fristablauf im Faxgerät des Gerichts gespeichert, aber erst nach Fristablauf ausdgedruckt, Gestaltungsklage analog § 767 I, Vollstreckungsgegenklage § 767 ZPO - im materiellen Teil ein bisschen Erbrecht (Kläger = ungeteilte Erbengemeinschaft), ein bisschen Familienrecht (Ergänzungspflegschaft für minderjährigen Erben), gerichtliche Zustimmung zur Erteilung einer Grundschuld sowie Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung auch für den minderjährigen Erben, keine Ahnung, worum es im Kern letztlich ging...
S1: Anklageklausur, materiell: Betrug in verschiedenen Variationen, Urkundenfälschung, Nötigung, Pfandkehr und noch einiges mehr; prozessual: Strafklageverbrauch durch Strafbefehl
S2: Revision aus Sicht der Staatsanwaltschaft, materiell: schwerer Raub, Freiheitsberaubung, Hehlerei, prozessual: Prozesshindernis wegen fehlender ordnungsgemäßer Anklageschrift (war die Hehlerei, hier das Aufteilen der Beute einen Tag nach dem Raub in einer anderen Stadt als der Stadt des Tatorts noch die angeklagte Tat - angeklagt waren nur der Raub und die Freiheitsberaubung am Tag zuvor an anderem Ort), Verwertbarkeit von Videoaufnahmen einer heimlich installierten Kamera, ohne dass Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten der Mitarbeiter vorlagen
V1: Entscheidung des Gerichts - Urteil, materiell: Entziehung einer Fahrlehrererlaubnis wegen Unzuverlässigkeit des Erlaubnisnehmers, prozessual: einseitige Erledigungserklärung des Klägers, hilfsweise Aufrechterhaltung des ursprünglichen Anfechtungsantrages
V2: Anwaltsgutachten, materiell: Anspruch auf Unterlassung/Minderung von Lärm, der von einer städtischen Skateranlage in allgemeinem Wohngebiet ausgeht, § 34 II BauGB, § 4 BauNVO, §§ 22, 24 BImschG; Freizeitlärmrichtlinie, prozessual wohl Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 123 I VwGO bei Leistungsklage in der HS
Gewähr hierfür kann ich leider nicht übernehmen. Bin gespannt, was letztlich dabei herauskommt...
Z1: Gerichtliche Entscheidung (Urteil), prozessual Hilfsaufrechnung und Hilfswiderklage, materiell Bereicherungsrecht (Klage) und Maklerprovision (bei der Hilfsaufrechnung bzw. Hilfswiderklage)
Z2: Anwaltsgutachten, materiell: Schuldrecht, Kaufvertrag über gebrauchtes Wohnmobil (Mandant war Verkäufer), Rücktritt wegen zahlreicher Sachmängel, prozessual: gegen Mandant war VU ergangen, Einspruch hiergegen war zu prüfen, dabei ein Zustellungsproblem (Ersatzzustellung), Prüfung von Gegenansprüchen des Mandanten auf Minderung des Kaufpreises für in Zahlung genommenen Wohnwagen) Anfertigung eines Schriftsatzes ans Gericht bzw. Mandantenschreiben
Z4: Anwaltsgutachten, Verkehrsunfall zwischen Radfahrerin und Bus an Bushaltestelle, Radfahrerin tritt sämtliche Forderungen aus dem Unfall an ihren Ehemann ab, welcher Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche (Heilbehandlungskosten in Form des Selbtbehaltes der Krannkenversicherung, SE für kaputtes Fahrrad, Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen) gegen das Verkehrsunternehmen und dessen Haftpflichtversicherung klageweise geltend macht. Feststellungsantrag hinsichtlich zukünftiger Ansprüche. Anwaltsgutachten aus Sicht der Beklagten, Prüfung von Gegenansprüchen wegen Beschädigung des Busses, StVG, PflVG usw., Unfall als unabwendbares Ereignis
Z3: gerichtliche Entscheidung (Urteil), Zwangsvollstreckungsrecht: Antrag auf Erklärung der Unzulässigkeit der Vollstreckung aus notarieller Urkunde, VU gegen die Beklagte Bank, Einspruch hiergegen eingelegt, Fristproblem bei Fax der Einspruchsschrift ans Gericht: Fax vor Fristablauf im Faxgerät des Gerichts gespeichert, aber erst nach Fristablauf ausdgedruckt, Gestaltungsklage analog § 767 I, Vollstreckungsgegenklage § 767 ZPO - im materiellen Teil ein bisschen Erbrecht (Kläger = ungeteilte Erbengemeinschaft), ein bisschen Familienrecht (Ergänzungspflegschaft für minderjährigen Erben), gerichtliche Zustimmung zur Erteilung einer Grundschuld sowie Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung auch für den minderjährigen Erben, keine Ahnung, worum es im Kern letztlich ging...
S1: Anklageklausur, materiell: Betrug in verschiedenen Variationen, Urkundenfälschung, Nötigung, Pfandkehr und noch einiges mehr; prozessual: Strafklageverbrauch durch Strafbefehl
S2: Revision aus Sicht der Staatsanwaltschaft, materiell: schwerer Raub, Freiheitsberaubung, Hehlerei, prozessual: Prozesshindernis wegen fehlender ordnungsgemäßer Anklageschrift (war die Hehlerei, hier das Aufteilen der Beute einen Tag nach dem Raub in einer anderen Stadt als der Stadt des Tatorts noch die angeklagte Tat - angeklagt waren nur der Raub und die Freiheitsberaubung am Tag zuvor an anderem Ort), Verwertbarkeit von Videoaufnahmen einer heimlich installierten Kamera, ohne dass Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten der Mitarbeiter vorlagen
V1: Entscheidung des Gerichts - Urteil, materiell: Entziehung einer Fahrlehrererlaubnis wegen Unzuverlässigkeit des Erlaubnisnehmers, prozessual: einseitige Erledigungserklärung des Klägers, hilfsweise Aufrechterhaltung des ursprünglichen Anfechtungsantrages
V2: Anwaltsgutachten, materiell: Anspruch auf Unterlassung/Minderung von Lärm, der von einer städtischen Skateranlage in allgemeinem Wohngebiet ausgeht, § 34 II BauGB, § 4 BauNVO, §§ 22, 24 BImschG; Freizeitlärmrichtlinie, prozessual wohl Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 123 I VwGO bei Leistungsklage in der HS
Gewähr hierfür kann ich leider nicht übernehmen. Bin gespannt, was letztlich dabei herauskommt...
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