Konkurrenz Landesverfassungsgerichte / Bundesverfassungsgericht
Moderator: Verwaltung
Konkurrenz Landesverfassungsgerichte / Bundesverfassungsgericht
Huhu
und gleich zu meiner Frage:
In welchem Fall muss ich denn bei einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz diese zwingend vor dem Landesverfassungsgericht erheben?
Ich finde zu dem Thema zwar allerhand Literatur, jedoch passt das alles nicht so recht.
Die Verfahren vor dem BVerfG und dem Landesverfassungsgericht können ja irgendwie auch parallel und unabhängig voneinander laufen.
Hat jemand evtl. Tipps, wo ich das noch nachlesen könnte oder eine gute Erklärung?
und gleich zu meiner Frage:
In welchem Fall muss ich denn bei einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz diese zwingend vor dem Landesverfassungsgericht erheben?
Ich finde zu dem Thema zwar allerhand Literatur, jedoch passt das alles nicht so recht.
Die Verfahren vor dem BVerfG und dem Landesverfassungsgericht können ja irgendwie auch parallel und unabhängig voneinander laufen.
Hat jemand evtl. Tipps, wo ich das noch nachlesen könnte oder eine gute Erklärung?
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Wenn's so einfach wäre, hätte ich die Frage nicht gestellt. In meinem Fällchen geht es um ein Landesgesetz (genauer gesagt um die Vereinbarkeit eines Landesgesetzes mit dem GG) und die Verfassungsbeschwerde liegt am BVerfGBaron von Igidor hat geschrieben:das bverfg prüft die vereinbarkeit mit dem bundesrecht (z.B. GG).
das landesverfg mit dem landesrecht (z.B. die landesverfassung).
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ja. wo solls denn sonst hin, wenn es um die vereinbarkeit mit dem gg geht ?FrauSonne hat geschrieben:Wenn's so einfach wäre, hätte ich die Frage nicht gestellt. In meinem Fällchen geht es um ein Landesgesetz (genauer gesagt um die Vereinbarkeit eines Landesgesetzes mit dem GG) und die Verfassungsbeschwerde liegt am BVerfGBaron von Igidor hat geschrieben:das bverfg prüft die vereinbarkeit mit dem bundesrecht (z.B. GG).
das landesverfg mit dem landesrecht (z.B. die landesverfassung).
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ja. das landesverfgericht ist für die verfassungsmäßigkeit von landesgesetzen zuständig, wenn es um die vereinbarkeit mit landesverfassung geht.FrauSonne hat geschrieben:böse Zungen (aus meinem SV) behaupten, dass das Landesverfassungsgericht für die Verfassungsmäßigkeit von Landesgesetzen zuständig sei und die Verfassungsbeschwerde genau aus diesem Grund bereits unzulässig ist
das gesetz kann aber auch am GG gemessen werden : da ist dann das bverfg zuständig.
es sind theoretisch auch zwei gleichzeitige verfassungsbeschwerden möglich. bei der einen ist das orüfungsmaßstab das gg und bei der anderen die landesverfassung.
Das heißt auf deutsch: Die Verfassungsbeschwerde liegt am BVerfG eigentlich ganz gut dann
Und weil die Antwort so schön hilfreich war, gleich noch eine Frage hinterher:
Was interessiert mich, ob ein Beschwerdeführer vorher am Verwaltungsgericht geklagt hat und das Hauptsacheverfahren noch nicht entschieden ist, wenn es doch um eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz geht, gegen die es so gesehen ohnehin keinen anderen Rechtsweg als den zum BVerfG gibt?
Und weil die Antwort so schön hilfreich war, gleich noch eine Frage hinterher:
Was interessiert mich, ob ein Beschwerdeführer vorher am Verwaltungsgericht geklagt hat und das Hauptsacheverfahren noch nicht entschieden ist, wenn es doch um eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz geht, gegen die es so gesehen ohnehin keinen anderen Rechtsweg als den zum BVerfG gibt?
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Aus welcher Norm geht das denn hervor? Ist das nicht nur im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens so?Baron von Igidor hat geschrieben:ja. wo solls denn sonst hin, wenn es um die vereinbarkeit mit dem gg geht ?
Wenn nun aber eine Privatperson Verfassungsbeschwerde einlegt, wieso muss die zwingend ans BVerfG?
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weil das bundesverfassungsgericht dafür zuständig ist : 93 I nr. 4a GGFrauSonne hat geschrieben: Wenn nun aber eine Privatperson Verfassungsbeschwerde einlegt, wieso muss die zwingend ans BVerfG?
das landesverfassungsgericht ist natürlich auch für verfassungsbeschwerden zuständig, dabei geht es aber um einen vestoß gg. die landesverfassung und nicht gg das GG.