Taschenkontrolle in der Bibliothek

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Taschenkontrolle in der Bibliothek

Beitrag von Frittenverkäufer »

Seit einigen Monaten sitzt bei uns in der Bib ein Wachmann von nem privaten Sicherheitsdienst, da die Schäden an den Büchern (Diebstahl und Vandalismus) im letzten Jahr so hoch waren, dass es billiger ist nen Wachmann mit Kontrollen zu beauftragen.

In der Benutzungsordnung heißt es:
§ 9
Kontrollen, Fundsachen, Hausrecht
(1) Alle mitgeführten Bücher, Zeitschriften usw. sind der Aufsicht deutlich erkennbar vorzulegen. Die
Bibliothek ist ferner befugt, den Inhalt von mitgeführten Aktenmappen, Taschen und anderen
Behältnissen zu kontrollieren.
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(2) Dem Bibliothekspersonal sind auf Verlangen ein amtlicher Ausweis und der Benutzerausweis
vorzulegen.
(3) In der Bibliothek gefundene oder aus nicht fristgerecht geräumten Schließfächern entnommene
Gegenstände werden entsprechend § 978 des Bürgerlichen Gesetzbuches behandelt.
(4) Die Bibliotheksleitung übt das Hausrecht aus; sie kann Bibliotheksbedienstete mit der
Wahrnehmung des Hausrechts beauftragen.

Praktisch sieht das ganze so aus:

Es gibt einen Vorraum, wo Taschen und Jacken einzuschließen sind, erst dann darf man in die "richtige" Bibliothek. Der Wachmann sitzt in diesem Vorraum.

Eigentlich habe ich keine Zeit mir über so einen Schnickschnack Gedanken zu machen, aber vielleicht habt ihr ja Lust dazu.

- Kann man die Taschenkontrolle überhaupt durch Benutzungsordnung anordnen (Wesentlichkeitstheorie)?

- Wenn man das Grundsätzlich könnte, ist die Kontrolle von Taschen, die eingeschlossen waren vielleicht unverhältnismäßig?

- Ist ein Wachmann einer privaten Firma "die Bibliothek". Bzw. kann das Hausrecht an ihn delegiert werden?


Es besteht vermutlich nicht die Gefahr, dass ich mal kontrolliert werde, da ich noch nie gesehen habe, dass ein Mann kontroliert wird...
Gelöschter Nutzer

Re: Taschenkontrolle in der Bibliothek

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Frittenverkäufer hat geschrieben:Eigentlich habe ich keine Zeit mir über so einen Schnickschnack Gedanken zu machen, aber vielleicht habt ihr ja Lust dazu.
Keine Spur.
Frittenverkäufer hat geschrieben:Wesentlichkeitstheorie
Aber das ist schonmal grandios! :D
tom1980
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Beitrag von tom1980 »

Gute Frage: Bei uns (Köln) darf auch fast nichts mit rein genommen werden. Keine Taschen, Beutel, Mappen etc. Ob das alles so rechtens ist weiß ich nicht.
Als Anhaltspunkt: Taschenkontrollen im Supermarkt sind jedenfalls nicht zulässig!
Lacan
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Beitrag von Lacan »

Mir wurde in der Landesbibliothek mal im Hochsommer verboten, eine Wasserflasche mit hineinzunehmen. Auf meine Beschwerde hin, dass das wohl unverhältnismäßig sei, wurde lediglich auf die Benutzungsordnung verwiesen und auf die hohen Gefahren für die teuren Bücher.

Da kann man nichts machen, außer gehen ... und sich immer mal wieder drüber aufregen, bis es die Damen und Herren merken.
Vernunft – ein anderer Ausdruck für Ahnungslosigkeit in Bezug auf Widersprüche zwischen Zwecken und Mitteln (Luhmann)
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Beitrag von Frittenverkäufer »

tom1980 hat geschrieben:Gute Frage: Bei uns (Köln) darf auch fast nichts mit rein genommen werden. Keine Taschen, Beutel, Mappen etc. Ob das alles so rechtens ist weiß ich nicht.
Als Anhaltspunkt: Taschenkontrollen im Supermarkt sind jedenfalls nicht zulässig!
Dieser Anhaltspunkt bringt aber nicht viel erhellendes, da das Verhältnis zur Bibliothek ein öffentlich- rechtliches ist.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Lacan hat geschrieben:Mir wurde in der Landesbibliothek mal im Hochsommer verboten, eine Wasserflasche mit hineinzunehmen. Auf meine Beschwerde hin, dass das wohl unverhältnismäßig sei, wurde lediglich auf die Benutzungsordnung verwiesen und auf die hohen Gefahren für die teuren Bücher.

Da kann man nichts machen, außer gehen ... und sich immer mal wieder drüber aufregen, bis es die Damen und Herren merken.
Also bitte!

Die Tatsache, dass man in eine BIBLIOTHEK keine Verpflegung mitnimmt, ist doch wohl eine solche Selbstverständlichkeit, dass man darüber kein Wort mehr zu verlieren braucht! Da kann ich mich über angehende Geisteswissenschaftler nur wundern.
Man unterhält sich auch nicht, man rennt nicht rum oder brüllt in sein Handy. Man nimmt auch keine Mäntel oder Taschen mit rein.

Wenn Vandalismus und Diebstähle nicht anders zu verhindern sind, ist das für die Studentenschaft traurig genug. Da sollte man schon aus Solidarität keine große Welle machen. Immerhin kostet zB eine Ausgabe des MüKo 2500 €, ein kompletter Staudinger 4500 € usw. Das sind Werte, die es zu schützen gilt.

Eure Aufregung kann leider nicht nachvollziehen.
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Beitrag von Frittenverkäufer »

Manolaw hat geschrieben:
Lacan hat geschrieben:
Wenn Vandalismus und Diebstähle nicht anders zu verhindern sind, ist das für die Studentenschaft traurig genug. Da sollte man schon aus Solidarität keine große Welle machen. Immerhin kostet zB eine Ausgabe des MüKo 2500 €, ein kompletter Staudinger 4500 € usw. Das sind Werte, die es zu schützen gilt.

Eure Aufregung kann leider nicht nachvollziehen.
Die Frage ist absolut unaufgeregt gestellt!

Ob man was mit reinnehmen darf oder nicht ist sehr unterschiedlich hier in Hannover.

An der FH kann man Jacken und Taschen mit reinnehmen und Kontrollen gibt es nicht, weil es fast keine Schäden gibt.

Bei den Juristen und Wiwis ist es am härtesten, weil die am meisten klauen! (Ist ja aus der Kriminologie bekannt, dass Juristen und Theologen am meisten klauen, aber wir haben hier keine Theologen ;-))
Lacan
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Beitrag von Lacan »

Genau darum geht es: In Hannover gibt es so viele Verfahrensweisen wie es Bibliotheken gibt, wobei die ganze Bandbreite vom Alles-erlaubt bis zum Alles-verboten reicht. Da wird man sich als angehender Geisteswissenschaftler doch mal fragenb dürfen, wie sowas sein kann. An den Werten der Bücher liegt es jedenfalls nicht allein. Ich halte das für einen wichtigen, aber oftmal vorgeschobenen Grund um nicht sagen zu müssen, dass man uns armen Loosern gegenüber feindlich gesinnt ist. Das hängt oftmal davon ab, ob es sich um homogene überschaubare Nutzergruppen handelt oder nicht. Bei den Erziehungswissenschaftlern darf man alles. Da will aber keiner hin.
Vernunft – ein anderer Ausdruck für Ahnungslosigkeit in Bezug auf Widersprüche zwischen Zwecken und Mitteln (Luhmann)
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