Wann beginnt die Verjährung bei § 263 genau zu laufen, wenn ein strafverfolgungsantrag gestellt wird.
in wiefern hat die schriftliche rücknahme des antrags die strafrechtliche verfolgung verwirkt?
§ 263
Moderator: Verwaltung
§ 263
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Samstag 22. April 2006, 15:07, insgesamt 2-mal geändert.
- corpusiuris
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Ganz allgemein: Strafrechtliche Verjährung ungefähr 70ff. StGB geregelt: Bei Betrug 5 Jahre ab letztem Tatzeitpunkt.Es gibt hier keine Rechtsberatung und keine Hausarbeiten-Besprechungen!!
? Verfolgungsverwirkung noch nie gehört. Evtl. Rücktritt, § 24, vom versuchten Betrug. Allerdings wohl beendeter Verusch, da mit Stellung des Antrags keine weiteren Schritte des ASt zur Auszahlung erforderlich waren.in wiefern hat die schriftliche rücknahme des antrags die strafrechtliche verfolgung verwirkt?
- Giorgio
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Hier aufpassen: Verjährungsbeginn ist nicht Tag der Antragstellung, sondern letzte Leistungserlangung, also Ende des Monats, an dem zuletzt BAFöG-Leistung gewährt wurde.corpusiuris hat geschrieben:Ganz allgemein: Strafrechtliche Verjährung ungefähr 70ff. StGB geregelt: Bei Betrug 5 Jahre ab letztem Tatzeitpunkt.Es gibt hier keine Rechtsberatung und keine Hausarbeiten-Besprechungen!!