Nebenbesitz - wie ausführlich in Exklausur?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Nebenbesitz - wie ausführlich in Exklausur?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wie schon der Titel besagt: wie ausführlich muss dieses Problemchen dargestellt werden? Reicht es einfach aus, wenn man schreibt, dass es einen Nebenbesitz lt Gesetz nicht gibt, oder sollte man den Streit schon darstellen?

Danke euch!!!
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Ich kenne das insb. vom sog. "Fräsmaschinenfall". Persönlich kann ich zwar nichts zu Examensklausuren sagen, aber ich würde den (mittelbaren) Nebenbesitz einfach kurz thematisieren und mit den gängigen Argumenten ablehnen.

Im Fallbüchlein von Hemmer wird sogar davor gewarnt, dass sich viele Examenskandidaten bei dieser Fallkonstellation auf das Problem des (mittelbaren) Nebenbesitzes stürzen und dabei die anderen Probleme des Falles vernachlässigen oder gar ganz übersehen.

Nachdem der Streit in den gängigen Lehrbüchern und Fallsammlungen auftaucht, würde ich ihn schon bringen und nicht nur mit einem Satz abhaken.

Just my 2 cents....

grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo BuggerT,

danke dir für deine Antwort! Habe selbst nach ein paar Recherchen gesehen, dass ich wohl genau so verfahren sollte, wie auch du es vorschlägst. Ich hatte den "Zuckerlagerfall" vor Augen - habe aber in meinen Repunterlagen nur kurz und knapp die ablehnende Meinung niedergeschrieben und war mir unsicher, ob das denn nun auch reichen sollte.

Aber so sollte dann nix schiefgehen.

Lieben Dank!
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