Wohnungseinbruchdiebstahl, § 244 I Nr. 3 StGB + Konkurrenzen

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Wohnungseinbruchdiebstahl, § 244 I Nr. 3 StGB + Konkurrenzen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

In einem Wohnungseinbruchdiebstahl gem. § 244 I Nr. 3 StGB ist ja auch
immer der besonders schwere Fall des § 243 I Nr. 1 StGB und ein
Hausfriedensbruch gem. § 123 I StGB enthalten. Wie gehe ich denn da
bei der Lösung in einer Hausarbeit vor? Muss ich trotz vollendetem
Wohnungseinbruchdiebstahl auch die anderen Tatbestände prüfen und dann
das Vehältnis zueinander unter Konkurrenzen ansprechen?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo,
Muss ich trotz vollendetem
Wohnungseinbruchdiebstahl auch die anderen Tatbestände prüfen
da reichen 2 - 3 sätze.
und dann
das Vehältnis zueinander unter Konkurrenzen ansprechen?
genau.

gruss, huckster
Antworten