Fahrer/Halterhaftung als Gesamtschuldner??

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Gelöschter Nutzer

Fahrer/Halterhaftung als Gesamtschuldner??

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

wenn eine Sache bei einem Verkehrsunfall beschädigt wird und Halter nicht gleich Fahrer ist, dann haften der Halter nach §7 StVG und der Fahrer (bei Verschulden) nach §18 STVG als Gesamschuldner nach § 840 BGB analog, oder? oder hat eine der Haftungen Vorrang......habe da gerade so etwas gelesen, aber das ist doch falsch, richtig ist doch die Haftung als Gesamtschuldner.... :-k
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Grundsätzlich als Gesamtschuldner § 840 Abs. I würde ich sagen. Eine Sonderregel wie bei dem Produkthaftungsgesetz (§ 5 S.1 Prod HG)wäre mir auf die Schnelle nicht bekannt.

Beachte beim StVG besonders die Sonderregelungen zur Haftungsbemessung.
Lacan
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Beitrag von Lacan »

Beachte aber die Fälle, in denen „ein anderes bestimmt“ ist (§ 426 I 1 BGB): § 840 II.

dazu:

BGH NJW 2004, 951; NJW 2005, 2309; VersR 2005, 1397.
Vernunft – ein anderer Ausdruck für Ahnungslosigkeit in Bezug auf Widersprüche zwischen Zwecken und Mitteln (Luhmann)
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

In diesen Haftungsfällen sollte man die Haftpflichtversicherung nie vergessen. In der Regel verklagt man also:

1) Halter, § 7 I StVG
2) Fahrzeugführer, §§ 18 I, 7 I StVG
3) Haftpflichtversicherer, § 3 Nr. 1, 2 PflVG

Alle drei haften gesamtschuldnerisch. Etwaige weitere Anspruchsgrundlagen (§§ 823 I, 823 II iVm StGB/StVO usw) mal außer Betracht gelassen.


grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

danke!
gut, der Tipp mit dem PflVG das hätte ich vergessen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

[/quote] Lacan: danke auch dir. Nur eine Frage. der Verweis auf § 426 steht doch in §840 I, oder was meinstest du?
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Alle drei haften gesamtschuldnerisch. Etwaige weitere Anspruchsgrundlagen (§§ 823 I, 823 II iVm StGB/StVO usw) mal außer Betracht gelassen.
Ein gängiges Problem auch für das 2.Examen. Angenehmerweise kann man §§823 I, II, usw mit einem Satz dort abbügeln, da über §254 dort eh nicht anderes herauskommt als über die Haftung via StVG!

Gruß
bilguer
Lacan
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Beitrag von Lacan »

Vouchy hat geschrieben:Lacan: danke auch dir. Nur eine Frage. der Verweis auf § 426 steht doch in §840 I, oder was meinstest du?
Wenn du nach § 840 zu einer Gesamtschuld kommst und diese nach § 426 bestimmen willst (zugleichen Anteilen?), dann regel § 840 II für die Fälle der §§ 831, 832, 829, dass "ein anderes bestimmt ist" iSd § 426 I 1.

Das sind die häufigen Fälle der gesamtschuldnerischen Haftung von Unternehmer und Verrichtungsgehilfen (Fahrer), die zumeist auch überleiten zur gestörten Gesamtschuld (Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis).
Vernunft – ein anderer Ausdruck für Ahnungslosigkeit in Bezug auf Widersprüche zwischen Zwecken und Mitteln (Luhmann)
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

bilguer hat geschrieben:
Alle drei haften gesamtschuldnerisch. Etwaige weitere Anspruchsgrundlagen (§§ 823 I, 823 II iVm StGB/StVO usw) mal außer Betracht gelassen.
Ein gängiges Problem auch für das 2.Examen. Angenehmerweise kann man §§823 I, II, usw mit einem Satz dort abbügeln, da über §254 dort eh nicht anderes herauskommt als über die Haftung via StVG!

Gruß
bilguer
An der Uni würde ich mich aber hüten, das nur mit einem Satz abzuhandeln. Es sind ja völlig unterschiedliche Haftungsvoraussetzungen:

- § 7 I StVG: verschuldensunabhängige Haftung (Gefährdungshaftung!)
- §§ 18 I, 7 I StVG: Haftung für vermutetes eigenes Verschulden
- §§ 823 usw: Verschuldenshaftung

Allerdings muss man beachten, dass die Haftung aus dem StVG "vorgeht", also in der Prüfung immer mit Ansprüche aus dem StVG beginnen!


grtz
BuggerT
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

An der Uni würde ich mich aber hüten, das nur mit einem Satz abzuhandeln. Es sind ja völlig unterschiedliche Haftungsvoraussetzungen:
Absolut korrekt! Ich hatte deswegen auch extra auf das 2.Examen hingewiesen.
Gruß
bilguer
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Sorry, ich hab nicht genau gelesen. Nach nochmaliger Lektüre ist alles klar :wink2:.


grtz
BuggerT
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