Rentabiltätsvermutung gekippt???

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Rentabiltätsvermutung gekippt???

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kann mir jemand sagen, ob der BGH mit dem Urteil vom 20.7.05 die Rentabilitätsvermutung gekippt hat und sie somit iRd §281 nicht mehr anwendbar ist? Ich würde das Urteil ja nicht so auslegen, habe das aber so gehört. Den Satz " soll §284....darüber hinaus die, auf der so genan, Rentabilitätsvermutung beruhende Unterscheidung zw. Aufwendungen für kommerz und solche für anderen Zweck überflüssig machen" würde ich si nichtinterpretieren, sondern nur sagen, dass §284 auch für Kommerz. Zwecke gilt. Dennoch ist daneben mE nach die Rentabilitätsvermutung noch sinnvoll-> zB wenn dem Geschädigten SchaDE statt der Leistung UND Aufwendungen entsehen, wäre es nicht sinnvoll, wenn er nur noch §284 ODER §281 hat. Da er sich dann für den einen oder anderen Ersatz entscheiden muss. Auch die Idee §284 in diesen Fällen mit "anstatt" teleolog zu reduzieren (Gsell NJw 06, 126), finde ich bei dej klaren Wortlaut etwas gewagt. daher fände ich ein Bebehalten der Rentabilitätsvermutung mit Wahlrecht §281 oder §284 besser. Daher frage ich mich, ob men "Hörensagen" stimmt, dass BGH mit dem Urteil Rentabiltätsvermutung kippen wollte?

Suche dringend Antwort! Danke :)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

kann mir da jemand weiterhelfen?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das hatten wir doch erst letzte Woche.
Nach überwiegender Meinung hat der Gläubiger ein Wahlrecht zwischen § 284 und Rentabilitätsvermutung
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