arglistige Täuchung?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

arglistige Täuchung?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo!

Hab da mal eine Frage zu einem Problem, dass mich schon sehr lange beschäftigt:

Ein in der geschäftsfähigkeit Beschränkter (X) fälscht sein Zeugnis um einen Vertrag zu Stande zu bringen. Diesen Vertrag genehmigen die Eltern (E) dann auch. Doch später merken sie, dass das Zeugnis gefälscht war und erklären dem Vertragspartner (G) dass ihre Zustimmung keinen Bestand mehr hat.

Nun stellt sich mir die Frage, können die Eltern anfechten und vorallem gegen wen?

Überlegungen:

Das Problem ist, dass die Eltern nicht von seiten des G sondern von "ihrer Seite" getäuscht worden sind. Meines erachtens ist X nicht Dritter i.S.v. § 123 II. Nun könnte man sagen die Eltern können nicht anfechten, doch das erscheint mir unbillig.

Weiterhin könnte man davon ausgehen, dass die Eltern die Genehmigung anfechten. Dies geht aber doch nur, wenn sie die Anfechtungserklärung gegenüber dem Anfechtungsgegner erteilen. Ist das X oder kann das auch G sein???

Eine weiter Überlegung ist, dass die Eltern gem. § 119 I die Genehmigung anfechten. Doch dann müsste sich der Irrtum auf den Vertrag und nicht auf das gefälschte Zeugnis beziehen, doch dies ist ja nicht der Fall.

Und nun weiß ich nicht weiter bzw. bin mir unsicher.

Mich würden eure Meinungen dazu brennend interessiern!

Danke im Voraus
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