Hallohallo, Hilfe bei Abgrenzung Betrug / Erpressung

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Hallohallo, Hilfe bei Abgrenzung Betrug / Erpressung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

allohallo, knobel gerade an nem Problem und komm nciht weiter
Aber seht selbst:

A der zu B geht, und ihr von den angeblichen Schulden des kürzlich verstorbenen Gatten erzählt. und sie auffordert diese zu begleichen, hat selbst noch eine Email mit dem Zechzugeständnisses verfasst. um sich nun noch abzusicherun und die immerhin 2000€ zu erhalten sagte er, wenn sie nich zahle würde er, das öffentlich machen, immerhin ist A Besitzer einesd Bordels und der Gatte der B ein kleiner Lokalpolitilker.

und das allertollste is, dass die gute frau dem kerl das geld so oder so gegeben hätte, sie zweifelte, aber hielt es für möglich, und zahlte zum einen weil sie es für möglich hielt, zum anderen weil sie es nicht wollte dass die ehe in gerede kommt. aber bei der polizei sagte sie aus, sie hätte so oder so gezahlt, ob er es nun öffentlich gemacht hätte, oder nicht!

Ich habe leider noch keine Lösung zu dem Fall, bin selbst als ich mit ihm konfrontiert wurde, auf Betrug, Nötigung, Erpressung und Urkundenfälschung gekommen. Nun hab ich aber gelesen, dass wenn die Nötigungshandlung da ist und das wär in diesem Fall ja das öffentlich machen, geht schon keine freie willensbetätigung bei der vermögensverfügung mehr, also Nötigung -> Erpressung...

Nun muss ich da ja abgrenzen zwischen Betrug und Erpressung, und ich weiss aber leider überhaupt nicht an welcher Stelle!!! Ich habe den Betrug an sich schon, gleich abgehakt da sind ja keine großen probleme drinnen, tatbestand und alles ist verwirklicht, die zweifel sind unbeachtlich nach herschender meinung, da sie ja bezahlte, so es also für möglich hielt. mhm...
ARGH, aber was nun, mit der Abgrenzung, wo dikutier ich das, bei der Vermögensverfügung im Betrug, oder fang ich sauberer mit der Erpressung an und dieskutier das gleich da?

Oh mann, hilfe hilfe!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo!
Naja grundsätzlich fängst du mit dem Tatbestand den du abzulehnen gedankst an. Ist gutachtlich sauberer.
Der Unterschied zwischen Betrug und Erpressung denke ich liegt im Tb-Merkmal Gewalt/Drohung bei § 253 und der Täuschung/Vermögensverfügung bei § 263!
Hoffe ich konnt dir damit etwas helfen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi Du, danke erstmal,

ja, das dacht ich auch schon, aber ich weiss gar nich welches ich wirklich ablehnen soll *g* alles bissl blöd!

Ich meine sie hätte so oder so gezahlt, ob er es nun wahr gemacht hätte und an die öffentlichkeit angetragen hätte oder ob es nun überhaupt der Wahrheit entspricht!

Zitat:

Sie zahlt einerseits durchaus, um die behaupteten „Schulden“ – falls vorhanden – zu begleichen. Andererseits will sie aber auch verhindern, dass ihr verstorbener Mann und ihre Ehe „ins Gerede kommen“. In dem später gegen A geführten Strafverfahren bekundet B auf Nachfrage, dass sie A das verlangte Geld wohl auch dann gegeben hätte, wenn sie die Behauptungen des B über ihren verstorbenen Gatten nicht für möglicherweise wahr gehalten oder wenn A nicht damit gedroht hätte, die Geschichte an die Öffentlichkeit zu bringen.
Gelöschter Nutzer

Re: Hallohallo, Hilfe bei Abgrenzung Betrug / Erpressung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

not2sean hat geschrieben:allohallo, knobel gerade an nem Problem und komm nciht weiter
Aber seht selbst:

A der zu B geht, und ihr von den angeblichen Schulden des kürzlich verstorbenen Gatten erzählt. und sie auffordert diese zu begleichen, hat selbst noch eine Email mit dem Zechzugeständnisses verfasst. um sich nun noch abzusicherun und die immerhin 2000€ zu erhalten sagte er, wenn sie nich zahle würde er, das öffentlich machen, immerhin ist A Besitzer einesd Bordels und der Gatte der B ein kleiner Lokalpolitilker.

und das allertollste is, dass die gute frau dem kerl das geld so oder so gegeben hätte, sie zweifelte, aber hielt es für möglich, und zahlte zum einen weil sie es für möglich hielt, zum anderen weil sie es nicht wollte dass die ehe in gerede kommt. aber bei der polizei sagte sie aus, sie hätte so oder so gezahlt, ob er es nun öffentlich gemacht hätte, oder nicht!

Ich habe leider noch keine Lösung zu dem Fall, bin selbst als ich mit ihm konfrontiert wurde, auf Betrug, Nötigung, Erpressung und Urkundenfälschung gekommen. Nun hab ich aber gelesen, dass wenn die Nötigungshandlung da ist und das wär in diesem Fall ja das öffentlich machen, geht schon keine freie willensbetätigung bei der vermögensverfügung mehr, also Nötigung -> Erpressung...

Nun muss ich da ja abgrenzen zwischen Betrug und Erpressung, und ich weiss aber leider überhaupt nicht an welcher Stelle!!! Ich habe den Betrug an sich schon, gleich abgehakt da sind ja keine großen probleme drinnen, tatbestand und alles ist verwirklicht, die zweifel sind unbeachtlich nach herschender meinung, da sie ja bezahlte, so es also für möglich hielt. mhm...
ARGH, aber was nun, mit der Abgrenzung, wo dikutier ich das, bei der Vermögensverfügung im Betrug, oder fang ich sauberer mit der Erpressung an und dieskutier das gleich da?

Oh mann, hilfe hilfe!


Hi! [-o<
Finde es voll schade, dass fast keiner sich meldet. Bastle selbst an demselben Thema. Denke die Abgrenzung im Betrug bei Vermögensverfügung unterzubringen. Am Ende kommt Tateinheit im Ergebnis. Oder?
Bitte um Fundstellen!
Danke O:)
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