Hallo Forum,
inwieweit wird ein Mieter durch eine Grunddienstbarkteit verpflichtet?
Beispiel: Eigentümer A hat Eigentümer B notariell das Recht zur Fahrt über sein Grundstück im Wege einer Grunddientsbarkeit eingeräumt.
Eigentümer A vermietet nun sein Grundstück an den Mieter M. Der Mieter M behindert nun das Wegerecht des B. Inwieweit kann B nun direkt gegen M vorgehen?
Variante A: M wurd von A im Mietvertrag auf die Grunddienstbarkeit hingewiesen und mitverpflichtet.
Variante B: M wurde von A nicht im Mietvertrag auf die Grunddienstbarkeit hingewiesen und mitverpflichtet.
Besten Dank im Voraus.
Dunja
Einfluss einer Grunddienstbarkeit auf Mieter?
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