Mahnbescheid und zuviel gefordert

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Mahnbescheid und zuviel gefordert

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

G beantragt gegenüber S einen Mahnbescheid über einen Betrag von 150 EUR. S legt Widerspruch ein.

Erst bei der schriftlichen Begründung an das Gericht fällt G auf, dass es sich verrechnet hat und eigentlich nur 100 statt 150 EUR geltend machen kann.

Wie verfährt G da am sinnvollsten?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nur 100,-- Euro beantragen und bzgl. Rest zurücknehmen. Wenn das Gericht bzgl. der Kostenentscheidung der sog. Mehrkostentheorie folgt, dann kostet es den Kläger nicht einmal etwas.
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