Servus,
eine Frage an die Experten im Ö-Recht/Ausländerrecht/Aufenthaltsrecht:
Welche Auswirkungen ergeben sich eigentlich, wenn ein EU-Ausländer (aus EU-Beitrittsland) in der Bundesrepublik zunächst eine Arbeitsstelle hat, daraufhin einen unbeschränkten Aufenthaltstitel erhält, in der Folge aber den Arbeitsplatz verliert?
M.E. dürfte das keine negativen Auswirkungen für den Aufenthaltsstatus haben, da der Aufenthaltstitel ja unbeschränkt ist.
Wäre nett, wenn mir jmd. antworten und evtl. auch die entsprechenden Normen nennen könnte.
Danke und Grüße,
S.
Aufenthalt von EU-Ausländern in der Bundesrepublik
Moderator: Verwaltung
-
- Mega Power User
- Beiträge: 3109
- Registriert: Montag 22. August 2005, 11:37
Aufenthalt von EU-Ausländern in der Bundesrepublik
"Wenn die Welle kommt, dann nimm dir Zeit."
-Duke Kahanamoku-
-Duke Kahanamoku-
-
- Mega Power User
- Beiträge: 3109
- Registriert: Montag 22. August 2005, 11:37