Rechnung und Mahnung gleichzeitig?
Moderator: Verwaltung
- corpusiuris
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Rechnung und Mahnung gleichzeitig?
Hallo! Ich stehe vermutlich gerade auf dem Schlauch.
B stellt eine Schlussrechnung aus und fordert den A auf, bis zum 5.9. zu zahlen, ansonsten werde er alle rechtlichen Mittel ergreifen.
Ist das nun eine Mahnung? Ist A ab 6.9. in Verzug? Eine Mahnung kann ja nicht vor Fälligkeit erteilt werden. Dies müsste ja im Umkehrschluss heißen, dass Mahnung gleichzeitig mit Fälligkeit möglich ist?
Kommt mir nur komisch vor, da Mahnung der Rechnung normalerweise doch nachfolgt??
B stellt eine Schlussrechnung aus und fordert den A auf, bis zum 5.9. zu zahlen, ansonsten werde er alle rechtlichen Mittel ergreifen.
Ist das nun eine Mahnung? Ist A ab 6.9. in Verzug? Eine Mahnung kann ja nicht vor Fälligkeit erteilt werden. Dies müsste ja im Umkehrschluss heißen, dass Mahnung gleichzeitig mit Fälligkeit möglich ist?
Kommt mir nur komisch vor, da Mahnung der Rechnung normalerweise doch nachfolgt??
- corpusiuris
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Danke. Dann müsste die Mahnung - sozusagen ausnahmsweise, da dies ja grds. nicht nötig ist - eine angemessene Frist enthalten, die bei Überweisung eben auch sehr kurz sein könnte, da sie schnell veranlasst werden kann?alex011 hat geschrieben:Kommt auf die Zahlungsweise an. Bei Überweisung wohl schon am nächsten TagLuca hat geschrieben:und wann kommt er dann in Verzug?
Das ist dann eine Tatfrage.
Rechtsunsicherheit finde ich hier nicht so schlimm. Es geht ja nicht um ein Gestaltungsrecht o.ä., wo es um das (Nicht-)Bestehen eines Rechtsverhältnisses geht, sondern nur um die tatsächliche geldwerte Höhe eines SE-Anspruchs. Das ist aber wohl in jedem zweiten Gerichtsverfahren streitig
Rechtsunsicherheit finde ich hier nicht so schlimm. Es geht ja nicht um ein Gestaltungsrecht o.ä., wo es um das (Nicht-)Bestehen eines Rechtsverhältnisses geht, sondern nur um die tatsächliche geldwerte Höhe eines SE-Anspruchs. Das ist aber wohl in jedem zweiten Gerichtsverfahren streitig