Auch Rechtfertigungsgründe ansprechen die eh scheitern ?
Moderator: Verwaltung
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Auch Rechtfertigungsgründe ansprechen die eh scheitern ?
Meine Frage: Sollte ich in HA auf Rechtfertigungsebene eigentlich auch z.B. § 32 wenn auch nur ganz kurz ansprechen - auch wenn der sowieso gleich am Anfang scheitert oder kann ich auch direkt auf § 34 zu sprechen kommen ohne den § 32 zu erwähnen ?
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Na toll, jetzt seh ich auch schon ein Platzproblem kommen.
Und wie sieht es aus mit Definitionen ? Wenn ich im ersten Komplex meinetwegen irgendwann das Wort "gegenwärtig" definiert habe und das später in einer anderen Prüfung nochmal auftaucht, genauso im subjektiven TB...muss ich da jedesmal wieder erneut schreiben "Vorsatz ist der Wille zur Verwirklichung.......": oder kann ich direkt mit der subsumtion beginnen ?
Und wie sieht es aus mit Definitionen ? Wenn ich im ersten Komplex meinetwegen irgendwann das Wort "gegenwärtig" definiert habe und das später in einer anderen Prüfung nochmal auftaucht, genauso im subjektiven TB...muss ich da jedesmal wieder erneut schreiben "Vorsatz ist der Wille zur Verwirklichung.......": oder kann ich direkt mit der subsumtion beginnen ?
- madcats5
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Gut, ich habe jetzt wenn es ging mit dem Merkmal angefangen an dem es eh scheitert.
Bei den Definitionen: Wenn ich einmal in einem Delikt den § 123 habe aber dann in einem anderen Delikt den ETBI und bei dem auch wieder 32 habe - dort auch nicht nochmal definieren und auch nicht "s.o." schreiben sondern einfach direkt subsumieren ? Ob nun ein normaler 32 oder im ETBI der 32 ist ja an sich von den Begriffen das selbe. Immer "s.o" schreiben sieht aber auch doof aus, würde dann direkt subsumieren - ist das richtig so oder gibt das Punktabzug wenn man auf Seite 1 mal den 32 definiert hat und in allen anderen Delikten nur noch direkt subsumiert ?
Bevor ich den 904 geprüft habe habe ich auch den 32 noch angesprochen. Aber wenn ich den 34 geprüft habe habe ich davor nur den 32 angesprochen und nicht auch noch 228, 904 weil das ist einfach zu offensichtlich und da vor 34 noch 228 und 904 ansprechen find ich irgendwie "komisch" - das ist doch ok oder ???
Bei den Definitionen: Wenn ich einmal in einem Delikt den § 123 habe aber dann in einem anderen Delikt den ETBI und bei dem auch wieder 32 habe - dort auch nicht nochmal definieren und auch nicht "s.o." schreiben sondern einfach direkt subsumieren ? Ob nun ein normaler 32 oder im ETBI der 32 ist ja an sich von den Begriffen das selbe. Immer "s.o" schreiben sieht aber auch doof aus, würde dann direkt subsumieren - ist das richtig so oder gibt das Punktabzug wenn man auf Seite 1 mal den 32 definiert hat und in allen anderen Delikten nur noch direkt subsumiert ?
Bevor ich den 904 geprüft habe habe ich auch den 32 noch angesprochen. Aber wenn ich den 34 geprüft habe habe ich davor nur den 32 angesprochen und nicht auch noch 228, 904 weil das ist einfach zu offensichtlich und da vor 34 noch 228 und 904 ansprechen find ich irgendwie "komisch" - das ist doch ok oder ???
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Mal am Beispiel von § 32 wenn ich da weiter oben schon geschrieben habe
aa) Angriff
Angriff ist .... ! A hat hier seinen Hund auf den B gehetzt. Ein Angriff liegt somit vor.
Und ich den § 32 später nochmal habe würde ich dann direkt schreiben
aa) Angriff
A ist in die Wohnung des B eingebrochen. Ein Angriff liegt somit vor.
Halt einfach direkt subsumieren ohne verweisen (weil immer "s.o" da stehen zu haben sieht einfach dämlich aus) und ohne nochmal die Definition zu bringen...oder ist das falsch ?
aa) Angriff
Angriff ist .... ! A hat hier seinen Hund auf den B gehetzt. Ein Angriff liegt somit vor.
Und ich den § 32 später nochmal habe würde ich dann direkt schreiben
aa) Angriff
A ist in die Wohnung des B eingebrochen. Ein Angriff liegt somit vor.
Halt einfach direkt subsumieren ohne verweisen (weil immer "s.o" da stehen zu haben sieht einfach dämlich aus) und ohne nochmal die Definition zu bringen...oder ist das falsch ?
- bilguer
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Das würde ich nicht machen. Wenn der Korrektor "Warum?" an den Rand schreibt, kannst du schlecht was dagegen sagen...Fluffy hat geschrieben: aa) Angriff
A ist in die Wohnung des B eingebrochen. Ein Angriff liegt somit vor.
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
- bilguer
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Das stimmt! Es fehlt hier an der wichtigen Subsumtion.Fluffy hat folgendes geschrieben:
aa) Angriff
A ist in die Wohnung des B eingebrochen. Ein Angriff liegt somit vor.
Das würde ich nicht machen. Wenn der Korrektor "Warum?" an den Rand schreibt, kannst du schlecht was dagegen sagen...
Gruß
bilguer
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Na wenn da ein WARUM steht würde ich dagegen sagen: "weil die Definition schonmal gebracht wurde! Müsste ihnen doch aufgefallen sein wenn sie die Hausarbeit gelesen haben."
Man, man, man...das es da echt nicht mal einheitliche Regelungen geben kann. Wie man in diesem Topic sieht haben BöhserOnkel und huckster1980 (als Korrektor) das auch problemlos durchgehen lassen wenn man direkt subsumiert und halten nen Verweis für überflüssig.
Ach dieses Studium kann einen echt ankotzen mit dieser Kleinscheisserei!!!
Man, man, man...das es da echt nicht mal einheitliche Regelungen geben kann. Wie man in diesem Topic sieht haben BöhserOnkel und huckster1980 (als Korrektor) das auch problemlos durchgehen lassen wenn man direkt subsumiert und halten nen Verweis für überflüssig.
Ach dieses Studium kann einen echt ankotzen mit dieser Kleinscheisserei!!!
Quod licet Iovi, non licet bovi!Maik84 hat geschrieben:Ich setze hinter das zu definierende Wort eine Fußnote, zu welcher ich schreibe "Definition siehe B.II.1.b." - diese Variante wurde mir noch nicht angekreidet und sie wird auch in Aufsätzen ständig verwendet, somit denke ich, sie ist wissenschaftlich sauber.
Kann ich gar nicht oft genug sagen.