dingliche Einrede

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Kadet
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dingliche Einrede

Beitrag von Kadet »

Kann mir jemand eine dingliche Einrede gegen eine Hypothek bilden (bitte nicht Stundung, das lese ich überall :D )

Ist es jede Einrede die im Grundbuch eingetragen ist und damit (dinglich) "mit"wirkt ?

Vor 3 Monaten gelernt und schon vergessen #-o ](*,)
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Olli
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Beitrag von Olli »

Du warst nicht heute zufällig im AS-Klausurenkurs in HH? Die "selbstverständliche" Einrede aus den Motiven zum BGB?

Es war ein mieser Tag... :D
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

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Kadet
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Beitrag von Kadet »

die selbstverständliche Einrede, ist schon so selbstverständlich, dass ich sie in Klausuren überhaupt nicht anspreche :D

ich mutmaße der Paradefall ist das Entstehen einer Eigentümergrundschuld, bei Zahlung des persönlichen Schuldners nach § 1163 S.2, § 1177 I. So dass der Eigentümer dem Gläubiger insoweit das Erlöschen seines dinglichen Rechts entgegenhalten kann.

muss dann also auch nicht eingetragen sein, kann aber nach § 1157 S.2 wieder wegerworben werden.


Warum glaube ich, dass ich das spätestens bis zum Examen wieder vergessen habe ](*,) :D
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